Drucksache 18/12850

– 1064 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der zuständige Referatsleiter 603 der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, der Zeuge Karl, bestätigte bei seiner
Befragung vor dem Ausschuss, im Jahr 2013 keine Kenntnis von der Problematik oder der Weisung vom
Oktober 2013 erlangt zu haben, deren Umsetzung sein Referat daher auch nicht begleiten konnte:
„Ja, es gab keinen Anlass, konkret zu der Problematik Selektoren nachzufassen. [...]
Es gab einfach keinen Anlass, in der Tiefe damals das zu betrachten, wie wir es dann
tatsächlich halt im März/April ff. [2015] getan haben. Wäre das bekannt gewesen, hätten wir wahrscheinlich das im Oktober 2013 genauso gemacht."6049
Nach Ausführungen des Zeugen Heiß sei BND-Präsident Schindler mit entsprechenden Weisungen in seine
zuständige Abteilung gegangen und damit sei die Sache für den AL 6 BK Heiß erledigt gewesen.6050 Denn
in der Folge des Gesprächs vom 28. Oktober 2013 habe er sich darauf verlassen können, dass Herr Schindler
das Entsprechende in der Abteilung veranlasse. Insbesondere hat er dabei auf die damalige Bedeutung der
Thematik hingewiesen:
„Man muss auch sehen, dass das nicht dieses Gewicht aus unserer damaligen Sicht
gehabt hat, wie es später bekommen hat, als wir eben diese sogenannte Quarantäneliste, also diejenigen Sachen, die dann ausgeschieden wurden im Hinblick auf diese
Weisung, gesehen haben.“6051
Und weiter hat er zu seiner Perspektive zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeführt:
„Aus der Perzeption, die ich jetzt habe, ist es so gelaufen, dass ich diese Sache für
erledigt gehalten habe, dass ich sie gehalten habe für ein Problem, was einzelfallmäßig
eingrenzbar ist - also wenige Einzelfälle oder ein kleiner Kreis von Fällen -, und dass
dieses Problem geregelt ist. Insofern hatte ich keinen Anlass, weiter darüber nachzudenken - so ist jedenfalls meine heutige Erinnerung oder meine heutige Perzeption -,
das noch weiter in die Abteilung zu geben.“6052
Hinzu sei aus seiner Sicht gekommen, dass der Vorgang nach der Darstellung von Präsident Schindler APBkonform gewesen sei, da das Aufklärungsinteresse dem Krisenland und nicht dem Partner gegolten habe.
Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge Heiß wie folgt dargelegt, wann und warum er erkannt habe, einer
Fehleinschätzung unterlegen gewesen zu sein:
„Erst als klar wurde, als im März 2015 diese Listen auftauchten, dass dahinter sehr
viel mehr steckt, haben wir auch gemerkt, dass wir uns vielleicht hätten kümmern sollen; aber wir hatten vorher, wie ich eben dargelegt hatte, [...] keinen Anlass dazu.“6053

6049)
6050)
6051)
6052)
6053)

Karl, Protokoll-Nr. 114 I, S. 81 und 87.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 31.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 31.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 32.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 50 f.

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