Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Er habe eine weitergehende Kontrolle auch deshalb nicht für notwendig erachtet, weil die Verbesserung der
Qualität der Abteilung TA ohnehin ein permanenter Prozess gewesen sei, über den man laufend gesprochen
habe. Dies habe mit den Snowden-Veröffentlichungen nichts zu tun gehabt, sondern schon davor die Frage
betroffen: „Wie organisieren wir uns? Wie können wir uns besser aufstellen?“. Dies sei „Dauerthema“ gewesen.6039
Außerdem sei er in den Prozess der Verschriftlichung seiner Weisung im Frühjahr 2014 eingebunden gewesen [siehe dazu unter G.V.3.]:
„Danach kam ja Bewegung in dieses System, indem, nach meiner Erinnerung, mich
der damalige Abteilungsleiter mehrfach unterrichtet hat über den Fortschritt einer
Weisung, die er quasi auf der Basis meiner mündlichen Weisung dann als Handlungsleitlinie - oder wie immer man das nennen will - in seine Abteilung hineingeben wollte.
Also: Die Länder ja, die Länder nein oder die Länder nur nach Zustimmung des Abteilungsleiters oder des Präsidenten. - Also, es wurde so eine Art Weisungsentwurf
diskutiert und auch mit mir diskutiert. Insofern wusste ich: Die Abteilung arbeitet
daran, meine Weisung sehr konkret und sehr genau umzusetzen.“6040
Dem Zeugen D. B. war es hingegen insgesamt nicht erinnerlich, dass der Zeuge Schindler sich über die Umsetzung der Weisung oder das Ergebnis der Überprüfung unterrichten ließ.6041 Konkret hat er hierzu ausgesagt:
„Er beauftragt seinen Leitungsstab, bei der Abteilung nachzufragen, wenn er das hätte
wissen wollen. Unsere Pflicht als Abteilung wäre gewesen: Wenn wir dieser Weisung
nicht nachgekommen wären oder verzögert nachgekommen wären, das hätten wir melden müssen. Es war keine explizite Meldung, Vollzugsmeldung von ihm verlangt, und
insofern ist dann auch keine erfolgt.“6042
Zudem hat der Zeuge D. B. ausgesagt, selbst auch keine Listen mit deaktivierten Selektoren erhalten zu haben. Er habe lediglich gewusst, dass die Deaktivierungen vorgenommen worden seien.6043
Einheitlich haben die als Zeugen vernommenen Bundeskanzleramtsmitarbeiter hingegen darauf hingewiesen, eine Kontrolle der Umsetzung der Weisung von Kanzleramtsminister Pofalla sei nicht erfolgt, da man
keine Kenntnis von ihr gehabt habe. Die Weisung war nur dem Zeugen Heiß bekannt [dazu siehe sogleich].
Hierzu hat der Zeuge Pofalla erklärt, nicht kontrollieren zu müssen, welche Weisung der BND-Präsident in
Umsetzung seiner eigenen Weisung erlasse. Insbesondere hat er den zugrundeliegenden Sachverhalt vor diesem Hintergrund wie folgt geschildert:

6039)
6040)
6041)
6042)
6043)

Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9 f.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 33.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 33.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 114.

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