Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1061 –
Drucksache 18/12850
„Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es damals, wenn es unklar gewesen wäre, wie die
Weisung von oben nach unten weitergegeben wurde, auch zu Rückfragen gekommen
wäre.“6034
Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge R. U. auch in als GEHEIM eingestufter Sitzung bekräftigt, von den
Arbeiten an der Quarantäne- bzw. Gruppenliste keine Kenntnis erlangt zu haben:
„Weil ich konkret, wenn es um Selektoren ging, nicht mit Selektoren gearbeitet habe,
und in der Zeit, als diese Quarantäneliste in der Zentrale erstellt worden ist - das muss
ja dann auch 2013, 14, 15, also auf alle Fälle nach Snowden irgendwann mal gewesen
sein -, war ich beschäftigt - sehr, sehr viel beschäftigt, wie ich es auch vorher schon
mal gesagt habe -, also ich als Mensch, mit den BfDI-Besuchen, mit den Anfragen,
mit den Beweisbeschlüssen. Ich habe mich um einzelne Selektoren, egal ob die jetzt
von der Quarantäneliste kommen oder drauf waren oder warum da sind, nicht gekümmert.“6035
Zwar habe es regelmäßige Besprechungen mit den zuständigen Sachgebietsleitern gegeben. Aber auch in
diesem Rahmen sei nicht im Detail über Quarantänelisten oder einzelne Selektoren gesprochen worden.6036
2.
Kontrolle der Umsetzung der Weisung durch die Hausleitung des BND und die Fachaufsicht im Bundeskanzleramt?
Angesichts der späteren Ereignisse hat sich der Ausschuss auch mit der Frage beschäftigt, inwieweit die
Umsetzung der Weisungen vom Oktober 2013 durch die verantwortlichen Akteure kontrolliert worden ist.
Der Zeuge Schindler hat hierzu erklärt, dass dies zumindest in der ersten Phase erfolgt sei, da er regelmäßig
mit dem zuständigen Abteilungsleiter TA darüber gesprochen habe. Dabei sei es zum Beispiel um die Frage
gegangen, wie die Weisung für die einzelnen Bearbeiter so ausgestaltet werden könne, dass diese „ein gutes
Gefühl“ bei der Deaktivierung oder Nichtdeaktivierung von bestimmten Selektoren hätten. Über die unmittelbare erste Phase hinaus habe er sich dann aber nicht mehr informieren lassen:
„Nachdem aber das Rüstwerk stand, selbst habe ich mich dann nicht mehr unterrichten
lassen über - also, ein fiktives Beispiel -: Sind 1 000, sind 2 000 oder sind 3 000 Selektoren gelöscht worden? Das habe ich dann nicht mehr gemacht.“6037
Gleichzeitig hat der Zeuge Schindler aber den Vorwurf zurückgewiesen, den Prozess „laufen gelassen“ zu
haben. Vielmehr sei er sich sicher gewesen, dass die Weisung schrittweise in der Abteilung TA umgesetzt
werde, wobei „mich auch nicht erschrocken hat, dass teilweise zwei Jahre dazu gebraucht worden sind, sondern ich habe ja eben versucht, darzustellen: Die aktive Steuerung, die Krisenbearbeitung hat ganz klar Vorrang vor einer Aktenbearbeitung.“6038
6034)
6035)
6036)
6037)
6038)
R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 29.
R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 12.
R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 12.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 53.