Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1059 –
Drucksache 18/12850
Umsetzung in einigen Außenstellen hat auch er damit erklärt, dass dies aus seiner Sicht mit der technischen
Umrüstung in der Abteilung TA zusammengehangen haben müsse. Insbesondere seien bestimmte Systeme
im fraglichen Zeitraum noch nicht verfügbar gewesen.6019
Grundsätzlich hat sich der Ausschuss in diesem Zusammenhang aber auch mit der Frage beschäftigt, ob und
gegebenenfalls auf welchem Weg die Weisung des Zeugen Schindler an die Außenstellen weitergegeben
worden sei. Der Zeuge W. K. hat erklärt, dass er die Weisung aufgrund ihrer Dringlichkeit unmittelbar an die
Außenstellen weitergegeben habe:
„Ich habe sofort telefonisch - versucht, die Außenstellen, alle zu erreichen - ich weiß
nicht mehr, wie die Tageszeit war; aber es war wohl schon Nachmittag, nehme ich an
-, und bis auf eine Außenstelle, die ich nicht erreicht habe - - Und dann habe ich Herrn
D. B. gebeten, das noch am nächsten Tag für mich zu erledigen, weil ich in den Urlaub
ging für eine Woche ab dem nächsten Tag.“6020
Die nicht erreichbare Außenstelle sei dabei die in Bad Aibling gewesen.6021 Auch die Weisung an die Außenstellen sei aufgrund der Dringlichkeit an dem Tag nur mündlich erfolgt.6022 Dies sei ebenfalls kein ungewöhnlicher Vorgang gewesen, sondern, beispielsweise auch aus dem Bereich der Bundesregierung, so bekannt.6023 Zwar müsse einer mündlichen auch eine schriftliche Weisung folgen, „damit die Leute Handlungssicherheit haben“.6024 Dass dies etwas Zeit in Anspruch nehme, sei aber kein ungewöhnlicher Vorgang.6025
R. U., zum damaligen Zeitpunkt Leiter der Außenstelle in Bad Aibling, erklärte in seiner Vernehmung indes,
sich an die in Rede stehende Weisung nicht konkret erinnern zu können. Es habe im fraglichen Zeitraum,
insbesondere seit Juni 2013, Weisungen im „Stundentakt“ gegeben. Er wisse daher auch nicht, ob eine solche
Weisung per E-Mail erteilt worden sei oder möglicherweise im Rahmen einer Referatsleiterbesprechung in
der Zentrale. Wenn sie gekommen sei, wäre sie aber selbstverständlich auch umgesetzt worden.6026
Auf den Vorhalt, dass eine solche Weisung nicht als alltäglich wahrgenommen worden sein könne, hat er
weiter ausgeführt:
„Nein, alltäglich war es wahrscheinlich dann nicht. Aber ich sage ja auch nicht, dass
wir diese Weisung nicht ausgeführt haben. Natürlich haben wir die ausgeführt. Ich
kann mich bloß nicht mehr genau erinnern, in welcher Form die nach Bad Aibling
übermittelt wurde und wann das genau war.“6027
Auch wie die Umsetzung der Weisung im Einzelfall erfolgt sei, war dem Zeugen R. U. nicht erinnerlich.
Üblicherweise werde eine solche in den zuständigen Bereich weitergegeben:
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Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 55.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 30 f.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 42.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 42.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 43.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 43.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 44.
R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 13.
R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 14.