Drucksache 18/12850

– 1058 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

T. P. in als STRENG GEHEIM eingestufter Sitzung detaillierte Angaben gemacht. Als Gründe für die Bereinigung hat der Zeuge T. P. die Systemkapazitäten sowie viele veraltete Selektoren genannt.6010
Auf die Nachfrage, warum einzelne nach der Weisung zu deaktivierende Selektoren sogar noch im März
2015 vorhanden gewesen seien, hat der Zeuge erklärt:
„Also es gibt immer Lücken irgendwo. Jeder technische Lauf kann nicht alles erwischen. Das gibt es per se. Aber warum jetzt genau der an dem Tag noch offen war, das
kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Der allgemeine Tenor war: Raus! Alles, was gefunden
wird, raus! Das muss raus. – Das ging auch so, dass man sogar alles rausgenommen
hat, was noch irgendwie europäischen Landesbezug hat, auch wenn es Sinn gemacht
hat.“6011
Gleichzeitig wollte der Zeuge T. P. aber auch nicht ausschließen, dass von Mitarbeitern Fehler gemacht worden seien.6012
Der Zeuge W. K., für die Außenstellen zuständiger Leiter der Unterabteilung T1, wollte eine solche mangelhafte Umsetzung der Weisung auf einen ensprechenden Vorhalt hin nicht pauschal bestätigen. Er hat hierzu
ausgeführt:
„Also, meines Wissens haben die sofort begonnen mit der Umsetzung. Dass das vielleicht nicht immer gleich vollständig war, dass man dann noch nachziehen musste, das
ist ja ein anderer Fall. Aber das heißt doch dann nicht, dass es anderthalb Jahre dauerte,
bis wir die Weisung in Angriff genommen haben.“6013
Insofern sei es zwar möglich, dass die Umsetzung der Weisung in den Außenstellen einen längeren Zeitraum
in Anspruch genommen habe.6014 Dies habe aber zum einen technische sowie solche Gründe gehabt, die in
der Methodik des BND lägen.6015 Zwar konnte er in diesem Zusammenhang nicht ausschließen,
„dass es an der ein oder anderen Stelle auch mangelhafte Umsetzung gab.“6016
Gleichwohl habe er nirgendwo feststellen können,
„dass es eine Renitenz gegenüber Weisung[en] gibt. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie
beim BND eine Weisung erhalten, die führen Sie auch nach bestem Wissen und Gewissen aus.“6017
Auch der Zeuge Pauland hat in seiner Vernehmung erklärt, dass ihm zum damaligen Zeitpunkt nichts davon
bekannt geworden sei, dass „irgendwelche Weisungen“ nicht umgesetzt worden seien.6018 Eine verzögerte

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T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 88.
T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 70.
T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 71.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 31.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32.
Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 56.

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