Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1053 –

Drucksache 18/12850

„Uns beiden [W. K. und D. B.] war meines Erachtens klar, auch durch die Vorarbeiten,
die ich mit meinem Weisungsentwurf geleistet hatte, der ja im Prinzip auch allen Beteiligten schon vorgelegen hat, dass jetzt kein grundsätzliches Unverständnis aufkommen konnte. An sich war die Weisung ja auch ganz klar und ganz einfach zu verstehen:
keine EU, keine NATO-Regierungsorganisationen; ich darf sie weder steuern noch
mit erfassen. - Also, es war ein kategorisches Nein. Und insofern hat da keiner von
uns, denke ich mal - also, ich besonders nicht -, Umsetzungsprobleme erwartet, weil
die Weisung ja eigentlich so einfach war. Ich sage mal, jetzt kann es natürlich immer
sein, dass die unterstellten Dienststellen Probleme melden. Das war in meinem Bereich nicht der Fall.“5971
Die Weisung des BND-Präsidenten wurde dennoch von den Unterabteilungsleitern T1 und T2 unterschiedlich interpretiert und weitergegeben. Während der Zeuge D. B. hinsichtlich des von ihm angenommenen
Umfangs der Weisung mit der Aussage des Zeugen Schindler übereinstimmt, der eine umfassende Deaktivierung insbesondere der Selektoren von Regierungseinrichtungen von Partnerstaaten angewiesen habe5972,
hat der Zeuge W. K. dem Ausschuss abweichend berichtet: Die Weisung habe sich lediglich auf eine für den
BND-Präsidenten am 28. Oktober 2013 erstellte Liste mit Zielen des BND bezogen, in der allein diplomatische Vertretungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der NATO enthalten gewesen seien.5973
In diesem Zusammenhang wurde dem Zeugen D. B. auch eine E-Mail des Leiters des Referats T2D vom
29. Oktober 2013 vorgehalten.5974 Darin gab dieser die Weisung von D. B. vom Vortag dahingehend weiter,
dass sämtliche gesteuerten Botschaften aus EU- und NATO-Staaten in der PBDB zu deaktivieren seien. Diese
Deaktivierung werde durch das Referat T2B automatisiert umgesetzt. Hierzu hat der Zeuge D. B. ausgesagt,
dass es sich bei dem Inhalt dieser E-Mail um die eigenmächtige Interpretation eines Sachgebietsleiters gehandelt habe.5975
Gleichzeitig hat der Zeuge D. B. aber auch betont, dass das Bundeskanzleramt den Präsidenten des BND im
Normalfall schriftlich angewiesen und dieser die Weisung dann schriftlich an die Abteilung TA weitergeben
hätte. Im Nachhinein müsse er aber sagen, dass es ein Fehler gewesen sei, die Weisung auch seinerseits nicht
zu verschriftlichen.5976
Zur zeitlichen Maßgabe für die Umsetzung hat er ausgeführt, dass die in Rede stehende Steuerung unverzüglich abzustellen gewesen sei:
„Also war nicht mit Termin - wir können uns noch drei Wochen Zeit lassen oder so -,
sondern war eigentlich unmittelbar umzusetzen, ohne schuldhaftes Zögern.“5977
Vor diesem Hintergrund habe es auch keine Nachfragen gegeben,

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D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 107.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 37f.; D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 113.
W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 69.
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM) , Bl. 164 (VS-NfD – insoweit offen).
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 114.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 116.
D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 110.

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