Drucksache 18/12850
– 1052 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dass die Weisung nur mündlich erfolgt sei, sei nach Auskunft des Zeugen Schindler nicht ungewöhnlich
gewesen, denn
„ich habe in den seltensten Fällen schriftliche Weisungen erteilt, - sondern das muss
man sich so vorstellen: Wir machen eine Besprechung, und der Auftrag ist: erstens,
zweitens, drittens und Ende.“5964
Der Zeuge W. K. hat zur Frage der nicht erfolgten Verschriftlichung der Weisungslage präzisiert, er habe der
mündlichen Weisungserteilung entnommen, dass es dringend gewesen sei.5965
Zum Anlass der Weisung habe der Zeuge Schindler nach Erinnerung des Zeugen W. K. nur gesagt, dass er
gerade aus dem Bundeskanzleramt komme. Aber im Nachhinein sei es relativ leicht gewesen, den Zusammenhang zu erschließen,
„denn, ich glaube, es war vier Tage vorher, als Frau Dr. Merkel ja den Satz gesagt hat:
‚Freunde abhören, geht gar nicht‘, ohne dass er jetzt in jedem Wort korrekt ist. Ich
denke, dass es in diesem Zusammenhang war.“5966
Der wesentliche Inhalt der Weisung habe der roten Linie entsprochen, die die Bundeskanzlerin einige Tage
vorher definiert habe.5967
bb)
Bildung einer „Gruppenliste“ durch Deaktivierung kritischer Selektoren
Die Weisung des BND-Präsidenten wurde von den zuständigen Unterabteilungsleitern ebenfalls mündlich in
die jeweilige Hierarchieebene weitergegeben. Der Zeuge D. B. hat hierzu vor dem Ausschuss erklärt:
„Das ist mündlich erfolgt. Und in meiner Unterabteilung war es ja so: Dadurch, dass
ja dieser Weisungsentwurf vorher schon kursierte, war es eigentlich auch klar, worum
es ging. Dann wurde ja auch dieser bestimmte Bereich, dieser Container, in der Datenbank eingerichtet. Also, es ist alles, soweit mir bekannt, mündlich erfolgt.“5968
Die Mündlichkeit sei in diesem Zusammenhang auch kein Problem gewesen, da es sich im Prinzip um einen
Sachverhalt gehandelt habe, „der dann auch sehr einfach war, nämlich: Geht gar nicht.“5969 Anders als zuvor
habe es sich nunmehr nicht mehr um eine Ermessensentscheidung mit möglicherweise weiterem Abstimmungsbedarf gehandelt, sondern um eine Situation, in der „einfach“ zu deaktivieren war.“5970
Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge D. B. vor dem Ausschuss ferner erklärt, dass nach seiner Wahrnehmung keine Unklarheiten über den Inhalt der Weisung bestehen konnten:
5964)
5965)
5966)
5967)
5968)
5969)
5970)
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 15.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 16.
W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 17.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43.