Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1049 –
Drucksache 18/12850
Nicht erinnern konnte sich der Zeuge Pofalla, ob Präsident Schindler in dem Gespräch schriftliche Informationen vorgelegt habe. Auf stillen Vorhalt des auch dem Zeugen Schindler vorgehalten Dokuments5942 erklärte er:
„Er hatte keine, also, nach meiner Erinnerung, keine Akte dabei, aus der er vorgetragen
hat, sondern er hat es mündlich vorgetragen.“ 5943
Möglicherweise habe Präsident Schindler das in Rede stehende Schreiben auch erst später an dem Tag erhalten.5944 Der Zeuge Heiß hat hierzu in seiner Vernehmung auf entsprechenden Vorhalt erklärt, der Zeuge
Schindler sei nicht mit den vorgelegten Inhalten „gekommen“, sondern habe allgemein ausgeführt, wie die
kritische Steuerung funktioniere.5945
Nach Wahrnehmung des Zeugen Pofalla habe auch Präsident Schindler von den in dem Gespräch mitgeteilten Informationen erst kurz zuvor erfahren. Auch für diesen sei der Vorgang „überraschend“ gewesen5946:
„Er [Schindler] konnte ja - ich habe es ja bereits gesagt - nicht mal sagen, um welche
Krisenländer es sich handelt oder ob auch Nicht-Krisenländer dabei gewesen wären.
[…]5947
b)
Berichtsanforderung durch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla?
Vor diesem Hintergrund habe er, der Zeuge Pofalla, nach seiner Erinnerung um weitere Klärung gebeten:
„mir sei in dieser Sache direkt und umfassend schriftlich zu berichten, sobald es klare
Erkenntnisse in dieser Sache gebe“.5948
Eine solche Berichtsanforderung war dem Zeugen Schindler indes nicht erinnerlich. Vielmehr sei klar gewesen, dass die kritischen Selektoren nach Weisung von Kanzleramtsminister Pofalla deaktiviert werden sollten.5949
Auch der Zeuge Heiß hat in seiner, der Vernehmung des Zeugen Pofalla zeitlich vorangegangenen, öffentlichen Vernehmung keine Berichtsanforderung erwähnt. Er wurde jedoch in der an die Vernehmung des Zeugen Pofalla anschließenden STRENG GEHEIM eingestuften Sitzung hierzu befragt und hat zu dieser Frage
vom Zeugen Pofalla abweichende Angaben gemacht:
„Von einer Berichtsanforderung weiß ich nichts. Ich will aber nicht ausschließen, dass
sie ergangen ist. Ich habe sie aber nicht gehört. Wenn das am Rande eines anderen
Gesprächs erfolgt ist, ist das vielleicht auch unter vier Augen erfolgt, diese Berichtsanforderung. Ich jedenfalls wusste von dieser Berichtsanforderung nichts. Hätte ich
5942)
5943)
5944)
5945)
5946)
5947)
5948)
5949)
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 149.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 118.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 118.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 67.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 91.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 93.
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 87.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 30 f.