Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

„Nochmals: vollkommen voneinander unabhängige Dinge. Die eine: Überprüfung der
NSA-Selektoren und Deaktivierung, im August 2013 abgeschlossen, keine Meldung
nach oben. Ende Oktober 2013: Weisung aus dem Bundeskanzleramt an den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, und der an die Abteilung Technische Aufklärung,
BND-eigene Selektoren, die existieren, zu deaktivieren.“5900
Der Zeuge D. B. hat weiter ausgesagt, die Hausleitung nicht über die Deaktivierungen BND-eigener Selektoren informiert zu haben, da es aus seiner Sicht keinen Anhaltspunkt dafür gegeben habe, dass dieser Vorgang meldenswert sei. Etwas Gegenteiliges sei ihm auch von dem zuständigen Referatsleiter nicht mitgeteilt
worden.5901 Sowohl er als auch B. R. seien der Auffassung gewesen, dass es sich um einen Routinevorgang
handele, „und Routinevorgänge werden nicht nach oben gemeldet“.5902
Hierzu hat indes der Zeuge Heiß, Leiter der die Fach- und Dienstaufsicht über den BND führenden Abteilung
6 im Bundeskanzleramt, ausgeführt:
„Meine Perzeption ist selbstverständlich, dass dies kein Routinevorgang ist, und so
was hätte man mitteilen können. Es ist aber vorstellbar, dass ein Techniker sagt: ‚Ich
schaue mal nach, was es da gibt, und wenn das nicht mehr gewünscht ist, tue ich das
raus‘, ohne sich da weitere Gedanken drüber zu machen. Denn die Handlungsmotive
der Arbeitsebene, gerade in einer technischen Abteilung, gehen meistens eher dahin,
viel zu steuern und viel zu erlangen; denn das ist, sagen wir mal, positiv für das betriebsinterne Image. Und die politische Sensibilität, auf einen einzelnen Selektor mal
zu schauen, die war nach meiner Beurteilung nicht durchweg vorhanden, und wir hoffen sie mit unseren sehr genauen Weisungen und neuen Ansätzen der Überprüfung
von Selektoren jetzt so langsam zu entwickeln.“5903

5900)
5901)
5902)
5903)

D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 44.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 35.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 25.
Heiß, Protokoll-Nr. 128 I, S. 41.

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