Drucksache 18/12850
– 1040 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Abteilung mindestens 2000 E-Mails einer internen Verteilerliste. Weil auch Deutsche
überwacht wurden, stuft der BND die Kabuler Kommunikation als ‚grundrechtlich geschützt‘ ein. Allerdings hatte eine Geheimkommission des Bundestages die Operation
gebilligt. Die Welthungerhilfe will den Fall vorerst nicht offiziell kommentieren.“5883
Laut einem Vermerk des Leiters des Justiziariats der Abteilung TA vom 16. Februar 2009 an den Abteilungsleiter5884 war in der Folge aufgrund einer Weisung aus dem Bundeskanzleramt in Bezug auf die ITO-Aufklärung (informationstechnische Operationen) sicherzustellen, dass Informationen, die einen Bezug zu den Vereinten Nationen (VN) oder der EU aufweisen, nicht zu gewinnen bzw. zufällig erfasste automatisiert zu löschen seien. Im Anschluss wurde in dem Vermerk die Frage aufgeworfen, ob diese Löschvorgabe auch auf
den Bereich der strategischen Fernmeldeaufklärung zu übertragen sei.
Im Ergebnis wurde geschlussfolgert, dass die strategische Fernmeldeaufklärung auch künftig Telekommunikationen aufklären dürfe, an denen Institutionen wie VN o. ä. beteiligt seien. Es werde angeregt, hausintern
und ggf. extern zu erörtern, inwiefern eine Steuerung derer Telekommunikationsmerkmale im Rahmen der
Routine-Fernmeldeaufklärung als auftragskonform anzusehen sei.5885
Zu dem ihm vorgehaltenen Vermerk vom 16. Februar 20095886 hat der Zeuge D. B. ausgeführt:
„Aber mir wurde eben vorgelegt […] - ein Vorgang von 2009, wo auch zu dieser Thematik und noch weitergehend auch ausgesagt wird, und im Jahr 2013 lag - - oder im
Jahr 2011, wo ich die Unterabteilung übernommen habe, lag auch nichts Diesbezügliches vor. Ich muss doch immer nur sofort und mit Vehemenz und ganz schnell Weisungen erteilen, wenn ich erkenne: Da läuft irgendwas total schief. Solange mir dafür
kein Anhaltspunkt vorliegt, kann ich mir auch mit einer Weisung Zeit lassen, wie das
andere auch getan haben.“5887
Der Zeuge hat in diesem Zusammenhang betont, dass über diesen Vorgang auch kein Hinweis in der
Handakte für den Unterabteilungsleiter enthalten gewesen sei und er insofern keine Kenntnis über diesen
gehabt habe.5888 Er habe das Schreiben erst jetzt – im Jahr 2015 – zur Kenntnis bekommen.5889 Nach seiner
Erinnerung sei daher die E-Mail vom 7. Mai 2013 auch nicht Auslöser seiner Aktivitäten gewesen:
„Also, ich habe nicht ausgesagt, dass diese E-Mail von 2013 der Ausgangspunkt meiner Überlegungen sei, sondern ich habe ausgesagt, ich wisse nicht mehr den genauen
Anlass. Ich weiß auch nicht genau, ob es April oder Mai war. Es war im Frühjahr 13,
deutlich vor den ersten Snowden-Veröffentlichungen. Und meines Erachtens war dieses Gutachten nicht Auslöser; denn in diesem Rechtsgutachten sind ja mehrere Fälle
5883)
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5889)
Der Spiegel, Nr. 50/2008 „BND spähte deutsche Entwicklungshelfer aus“.
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 4 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 5 (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM), Bl. 4 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 56 f.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 50.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 52.