Drucksache 18/12850
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– 1038 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Fraglicher Zusammenhang der Weisungserstellung mit anderen Ereignissen
Angesichts der im Jahr 2013 durch die Snowden-Enthüllungen ausgelösten öffentlichen Diskussionen hat
sich der Ausschuss nicht zuletzt mit der Frage beschäftigt, was der Anlass der Weisungserstellung war. Der
Zeuge D. B. hat dabei jeden Zusammenhang mit den Snowden-Enthüllungen verneint. Insbesondere habe er
bereits im Frühjahr 2013, vor den im Juni 2013 erfolgten Snowden-Veröffentlichungen, den Referatsleiter
T2D darauf angesprochen, inwieweit Botschaften und Regierungseinrichtungen durch den BND gesteuert
und erfasst würden und nach welchen Kriterien dies erfolge.5875
Auch auf ausdrückliche Nachfrage hat der Zeuge D. B. bestätigt:
„Also, die genaue Ursache für diese Idee kann ich nicht mehr sagen. Was ich sagen
kann: Es gab nicht irgendwie einen besonderen Vorfall, wo ich gesagt hätte: ‚An dem
mache ich fest, und da müssen wir jetzt mal kritisch‘ oder dass mir bekannt geworden
wäre, da wären Missstände, die sofort abzustellen wären. Den genauen Grund weiß
ich nicht mehr.“5876
Insbesondere habe aus seiner Sicht zum damaligen Zeitpunkt keine dringende Handlungsnotwendigkeit bestanden:
„Was ich ausschließen kann: dass irgendwie ein besonderes Ereignis da gewesen wäre,
das der unmittelbaren Abstellung bedurft hätte - denn dann hätte ich gesagt, das und
das machen wir ab sofort gar nicht mehr -, sondern es schien mir nur insgesamt regelungsbedürftig. Insofern ist auch der lange Zeitraum erklärbar, weil man natürlich eine
Weisung erstellen wollte, die alle Fälle, alle Abwägungen da berücksichtigt und nicht
noch, ich sage mal, sieben Ergänzungen, nachdem sie einmal auf dem Markt ist, bedarf.“5877
In einer späteren Vernehmung hat der Zeuge D. B. ausgesagt:
„Also, das genaue Anfangsgespräch erinnere ich nicht. Das Einzige, was ich sicher
sagen kann, ist, dass es keinen konkreten Anlass gegeben hat, der der Abhilfe bedurft
hätte. Ich hatte wohl den Eindruck, dass eine Weisung in diesem Fall erforderlich sei,
und der Referatsleiter hat dem nicht widersprochen und hat mir aber auch dann in den
wöchentlichen Besprechungen mitgeteilt, dass er auch keinen sofortigen Umsetzungsbedarf - - gegeben hat.“5878
Der Zeuge W. K., Leiter der Unterabteilung T1 beim BND, hat einen Zusammenhang zwischen den SnowdenVeröffentlichungen und der Weisungserstellung jedenfalls ab Sommer 2013 hergestellt:
5875)
5876)
5877)
5878)
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 50 f.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 51.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 30.