Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1035 –

Drucksache 18/12850

IV.

Aktivitäten hinsichtlich der Steuerung BND-eigener Selektoren bis Oktober 2013

1.

Erarbeitung einer Weisung zur Steuerung BND-eigener Selektoren

Im Frühjahr des Jahres 2013 begannen innerhalb der Abteilung TA Überlegungen zum Umgang mit der
Steuerung kritischer BND-eigener Selektoren. Nach Aussage des Zeugen D. B., Leiter der Unterabteilung
T2, sei im Frühjahr 2013 die Frage aufgekommen, „inwieweit Botschaften und Regierungseinrichtungen
ganz allgemein bei uns gesteuert und erfasst werden, nach welchen Kriterien das erfolgt“.5857
„Ich hatte mit dem Referatsleiter T2D einmal in der Woche einen Jour Fixe, wo ich
alle Themen, die so anlagen, mit ihm durchgesprochen habe, und eines dieser Themen,
die im Frühjahr 2013 aufkamen, war: ‚Welche Kriterien gibt es denn für eine Botschafts- und Regierungsinstitutionssteuerung?‘, ganz allgemein, also ohne jegliche
Einschränkung auf EU- oder Partnerstaaten, sondern ganz allgemein: alle Staaten dieser Welt.“5858
Im weiteren Verlauf, nachdem festgestellt wurde, dass es dazu keine Weisungslage gebe, habe D. B. den
Referatsleiter T2D aufgefordert, eine diesbezügliche Weisung im Entwurf zu erstellen:
„Und dazu wurden alle möglichen Fallunterscheidungen getroffen bezüglich der Botschaften von Kernländern, der Botschaften von Partnerländern - Welche Staatsangehörigkeit hat also die entsprechende Einrichtung, wo befindet sich deren Sitz? - und
ob dieses erlaubt sei, unter welchen Umständen es erlaubt sei, wie die Auftragskonformität usw. sicherzustellen sei.“5859
Er hat dabei gegenüber dem Ausschuss auf hinsichtlich der Steuerung von Selektoren zu treffende Abwägungsentscheidungen verwiesen, ob auftragsrelevante Informationen nur auf diesem Wege zu beschaffen
seien. Nur in diesem Fall sei die entsprechende Steuerung oder Miterfassung rechtmäßig und auftragskonform. Es müsse unterschieden werden:
„Was darf ich aktiv steuern, und was darf ich mit erfassen, wenn eine gesteuerte Person
in Kontakt mit Botschaft oder einem anderem trifft? Auch dieser Fall ist ja dann abzuwägen, um zu einer Richtlinie zu kommen.“5860
Der Zeuge B. R. hat zum Gang der Weisungserteilung bestätigt:
„Mein damaliger Referatsleiter bekam von dem Unterabteilungsleiter, ich glaube, im
zweiten Quartal 2013 den Auftrag, eine Matrix zu erstellen, um dem Mitarbeiter zu
helfen, was er darf und was er nicht darf.“5861

5857)
5858)
5859)
5860)
5861)

D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 50.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 54.
B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 102.

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