Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Außer Satellitenverkehren würden Schöningen auch „von anderen Bereichen Verkehre zugeroutet“, die nicht
dort erfasst worden seien, mengenmäßig aber nicht erheblich ins Gewicht fielen.5636 Kabelerfassung könne
man in Schöningen nicht betreiben.5637
Der Zeuge E. B. hat auf Vorhalt des unter F. VII. 1. genannten Snowden-Dokuments bestätigt, dass in Schöningen eine Analysemethode verwendet wurde, die Call Chaining genannt wird, und hierzu folgendes erläutert:
„Zumindest grundsätzlich bedeutet das: Sie haben Verbindungsdaten, und über die
Verbindungsdaten können Sie ja herausfinden, wenn neben einer Person oder einer
Gruppierung, die auffällig ist, die Sie vielleicht schon haben, andere Verbindungen
bestehen, welche an-deren Verbindungen, Geräte, wenn Sie so wollen, von Interesse
wären. Das versteht man unter Call Chaining.“5638
Das Call Chaining finde regelmäßig mit den in Schöningen gewonnen Daten statt; nur in Ausnahmefällen
mit von außen zugerouteten Verbindungen.5639
bb)

Zusammenarbeit der Außenstelle Schöningen mit der NSA?

Der Zeuge E. B. hat vor dem Ausschuss den Inhalt des unter F. VII. 1. genannten Snowden-Dokuments dahingehend bestätigt, dass es im Juni und Juli 2006 jeweils einen Besuch von NSA-Mitarbeitern in der Außenstelle Schöningen gegeben habe.5640 Bei dem ersten Besuch habe es sich um ein reines Kennenlernen
gehandelt; beim zweiten Besuch seien mit NSA-Mitarbeitern zuvor vereinbarte Fachgespräche über die Arbeitsweise der Außenstelle geführt worden.5641 Der Zeuge hat hinzugefügt:
„Weitere Maßnahmen nach diesem Besuch im Sinne von Datenaustausch, Datenableitung, weitere Kommunikation, Folgegespräche gab es nicht.“5642
Der Besuch im Juni 2006 sei nach seiner Kenntnis der erste Besuch durch die NSA gewesen.5643
Auf Vorhalt des unter F.VII.1.a) genannten Snowden-Dokuments, in dem auf die „Thuraya-Erhebungen“
rekurriert wird, die der BND angeblich täglich der NSA zur Verfügung stelle, hat der Zeuge E. B. betont:
„Also, wir stellen – noch mal – und haben nie der NSA irgendwas zur Verfügung
gestellt und auch keinem anderen Five-Eyes-Staat oder wem auch immer. [...] Das
wird definitiv […] nicht in eine Datenbank der NSA geschoben. Es kann sein, dass
unser Zentralbereich - und wird wahrscheinlich so sein - Meldungen selektiv an die
NSA gibt. Dazu kann ich Ihnen aber nichts sagen, weil ich das nicht weiß.“5644

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5643)
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E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 26.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 27.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 29.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 29.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 6.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 6.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 6.
E. B., Protokoll-Nr. 37 I, S. 7.
E. B., Protokoll-Nr. 37 II – Auszug offen, S. 21.

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