Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„,Betrieben‘? Nein. […] Es wurde ein Projekt diskutiert, das aber nicht zum Zuge
kam.“5598
Dieses Projekt sei „nicht realisiert“ worden.5599
Mit welchem britischen Dienst dieses Projekt „nicht realisiert“ wurde, könne er nicht in öffentlicher Vernehmung sagen, „weil die […] britischen Kollegen sind da ziemlich empfindlich.“5600
Auf die Frage, wann es zur „Nichtrealisierung“ des Projekts gekommen sei, hat der Zeuge Schindler ausgeführt:
„Also, ich weiß es jetzt leider gar nicht. Also, das war in der Anfangsphase meiner –
[…] Amt- - Dienstzeit. Also, ich glaube, irgendwann, so vielleicht 2013 muss das wohl
so um den Dreh gewesen sein, […]“5601
Die „Nichtrealisierung“ des Projekts habe sich also im Untersuchungszeitraum abgespielt.5602
Auf die Frage, ob der BND bei dem Projekt im Sinne eines „Lasst das mal besser nicht die Abteilung 6 [des
Bundeskanzleramtes] hören“ verfahren sei, hat der Zeuge Schindler erwidert:
„Nein. Also, bei diesem Projekt wurde ja die Dienst- und Fachaufsicht unterrichtet
über das beabsichtigte Projekt. Es ging bei dem, was Sie wahrscheinlich ansprechen,
lediglich darum, […] dass diese Unterrichtung durch mich erfolgt und nicht durch den
Partnerdienst.“5603
Der Zeuge Guido Müller, ab 2007 Referatsleiter in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes und seit 2013
Vizepräsident des BND, hat in seiner öffentlichen Vernehmung vor dem Ausschuss ausgesagt, dass er die
Presseberichterstattung unter dem Stichwort „Monkeyshoulder“ kenne. Darüber, ob er das Thema auch „außerhalb der Berichterstattung“ kenne, könne er nur in eingestufter Sitzung sprechen. Es sei ihm nichts darüber
bekannt, dass es, wie in der Presse berichtet, im BND eine Anweisung gegeben hätte, dem Bundeskanzleramt
davon nichts zu erzählen. Auf die Frage, wie man damit umgehe, wenn man in den BND komme und dort
vielleicht etwas erfahre, über das man als Mitarbeiter der die Rechts- und Fachaufsicht über den BND führenden Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes „bewusst nichts hätte erfahren sollen“, hat der Zeuge Müller
geantwortet:
„Ich habe kein Problem, weil das nicht der Fall ist.“5604
Ihm sei nicht bekannt, dass es Projekte gäbe, „die ausländische Kooperationen betreffen, wo die Anweisung
innerhalb des BND ist: ‚Dem Kanzleramt soll das nicht gemeldet werden‘“.5605
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Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 12.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 13.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 13.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 13.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 13.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 15.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 65.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 65.