Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 987 –
Drucksache 18/12850
Der Zeuge J. F. hat vor dem Ausschuss ausgesagt, für die Datengewinnung, die nachrichtendienstliche Bewertung und die Weiterleitung sogenannter Vorprodukte sei in Rheinhausen das „Sachgebiet Nachrichtengewinnung“ zuständig gewesen. Sogenannte Meldungen seien nicht dort, sondern in der BND-Zentrale erstellt worden.5566 Erfasste Daten ohne nachrichtendienstliche Relevanz seien nicht weitergegeben, sondern
gelöscht worden.5567
Der Zeuge R. S. hat zudem erläutert, in Rheinhausen seien keine Meldungen erstellt worden. Die eingegangenen Daten seien auf Relevanz geprüft „und das was relevant war“, an die Zentrale in Pullach geleitet worden.5568 In Rheinhausen seien zwar auch Metadaten gespeichert und parallel auch an die BND-Zentrale in
Pullach geleitet worden. Die Metadaten seien jedoch nicht an den ausländischen Partnerdienst weitergegeben
worden.5569
Zur Frage, wie die weiterzugebenden Daten an den Partnerdienst gelangt sind, hat der Zeuge R. S. erläutert,
die entsprechenden Daten seien auf einem Server abgelegt worden. Auf diesen habe der an der Operation
GLO… beteiligte ausländische Nachrichtendienst Zugriff gehabt.5570
Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage befasst, ob Daten bereits während eines Probe- bzw. Testbetriebs
an den Partnerdienst weitergegeben wurden. Der Zeuge Dr. Urmann hat vor dem Ausschuss ausgesagt, er
könne nicht mehr sagen, ob Daten an den Partnerdienst bereits während des Probebetriebs oder erst während
des Wirkbetriebes weitergegeben worden seien. Aufgrund der Selektoren wäre es aus seiner Sicht aber unschädlich gewesen, im Probebetrieb schon Daten weiterzugeben.5571 Bei der Entscheidung über die Datenweitergabe habe es sich um einen Routinevorgang gehandelt. Die Entscheidung sei vom jeweiligen Bearbeiter, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sachgebietsleiter, getroffen worden:
„Wenn die Daten den allgemeinen Kriterien entsprochen haben - also, die Selektoren
haben getroffen, und es waren keine Deutschen beteiligt, und es waren keine Targeting-Daten -, dann hat man die Daten weitergegeben. Das war ein Routinevorgang.“5572
Der Zeuge W. K. hat in seiner Vernehmung ausgesagt, während des Probebetriebs seien noch keine Daten an
den Partnerdienst weitergeleitet worden.5573 Der BND habe die technische Einrichtung vornehmen und dann
den „G 10-Filter einbauen“ müssen:
„Das können Sie ‚Probebetrieb‘ nennen. Ich glaube, wir haben das nicht so genannt
damals und haben festgestellt: Das läuft alles wie erwartet. Und dann ging es los: Normalbetrieb.“5574
Eine Weitergabe von Daten sei erst erfolgt, als man in den „Normalbetrieb“ gewechselt hatte:
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5574)
J. F., Protokoll-Nr. 35 I, S. 40.
J. F., Protokoll-Nr. 35 I, S. 43.
R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 58.
R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 57.
R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 60.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 44.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 45.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 35 f.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 35.