Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Zeuge W. K. hat bekundet, ob es einen Vertrag mit dem Provider gegeben habe, könne er nicht definitiv
sagen, jedenfalls aber habe es keine G 10-Anordnung gegeben.5502 Auch der Zeuge J. F. hat ausgesagt, für
GLO… habe keine G 10-Anordnung vorgelegen.5503
Der Zeuge Dr. Urmann hat auf Vorhalt eines Vermerks5504, in dem der BND selbst in einer „Risikobewertung“ auch den Punkt „G 10“ angesprochen habe, und die Frage, ob man aufgrund einer derartigen Bewertung eine solche Operation durchführen könne5505, bekundet:
„Ich sehe es eher so: Es war ja aufgrund des Ansatzes, dass es reine Auslandsverkehre
sind, keine G-10-Anordnung erforderlich. Wie dieser Punkt hier reinkommt in dem
Zusammenhang - das halte ich eher für eine falsche Interpretation.“5506
„Ich sehe es so. Es gehört da nicht hin.“5507
Kooperiere ein Provider mit dem BND im Bereich der reinen Ausland-Ausland-Erfassung, hat der Zeuge
W. K. erläutert, so geschehe dies auf freiwilliger Basis:
„Wenn er sagt: ‚Ich mach’s nicht‘, dann können wir ihn nicht zwingen.“5508 Und: ‚Der
Betreiber muss natürlich für sich überlegen: Mache ich mich strafbar nach [geschwärzt] nach deutschem Recht?‘“5509
Der Zeuge Dr. Urmann hat auf die Frage, weshalb der BND keinen „Zugang“ beim Provider gehabt habe,
ausgeführt:
„Weil wir das vorher nicht versucht hatten, und wir hatten das auch nicht auf unserer
Liste irgendwo ganz oben. Den Zugang bekommen Sie am Ende auch nur dann, wenn
der andere auch mitmacht und sagt: Ja, könnt ihr haben.“5510
dd)
Vereinbarungen zwischen den Diensten
Der Zeuge W. K. sagte auf Nachfrage nach möglichen Vereinbarungen zwischen den Diensten:
„Ja, ja, so was schreibt man immer zusammen: Wir machen das jetzt zusammen. Dann
wird da drin festgelegt - ich meine, da auch -, [geschwärzt] Kosten werden geteilt.
[…]“5511
Die Kosten des Projekts hätten sich BND und ausländischer Partnerdienst „Fifty-fifty“ geteilt.5512
5502)
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5512)
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 15.
J. F., Protokoll-Nr. 35 I, S. 59.
MAT A BND-19/1 (Tgb.-Nr. 99/15 – GEHEIM), Ordner 281, Bl. 145.
Protokoll-Nr. 39 II – Auszug offen, S. 12.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 II – Auszug offen, S. 12.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 II – Auszug offen, S. 12.
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 16.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 9.
Dr. Urmann, Protokoll-Nr. 39 I, S. 22.
W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 16.
W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 20.