Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Vorsitzenden sowie das Sekretariat des Untersuchungsausschusses stehen je separate Laptops zur Verfügung.
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Notizen können unmittelbar auf den Fraktionslaptops abgelegt und individuell
verschlüsselt werden. Alternativ stehen konventionelle VS-Notizbücher zur
Verfügung.

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Laptops und VS-Notizbücher werden nach der Einsichtnahme versiegelt und
bei nachfolgenden Einsichten im BND wieder ausgehändigt.

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Die Akteneinsicht ist nach Terminvereinbarung möglich. Sofern übliche Bürozeiten bei der Terminwahl Berücksichtigung finden können, wird dies dankend
zur Kenntnis genommen. Weitere Einzelheiten sind auf einem gesonderten
Merkblatt beigefügt.

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Während entsprechend eingestufter Ausschusssitzungen in geeigneten Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages werden die jeweiligen Laptops und VSNotizbücher durch das Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt.

III.
Zum Inhalt der Vorlage sei zur Erleichterung des Verständnisses Folgendes angemerkt:
A. Selektoren
Das Bundeskanzleramt hat gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst die Selektoren, die einschlägig im Sinne des Ergänzungsantrages sind (BT-Drs. 18/8683) identifiziert und in Form von Listen aufbereitet.
In der Aktenvorlage sind einzelne Selektoren enthalten, die nicht aufgrund von ‚Überprüfungen‘ im Sinne des Ergänzungsantrages aus der Steuerung genommen wurden.
Insoweit erfolgt die Vorlage dieser Selektoren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
In der Aktenvorlage sind konkrete Telefoniemerkmale wie beispielsweise Telefonnummern und Faxnummern um die letzten vier Stellen geschwärzt worden. Dem liegt
wiederum eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Teilnehmer und dem Schutz nachrichtendienstlicher Ziele sowie nachrichtendienstlicher
Zugänge auf der einen Seite und dem Untersuchungsinteresse des Untersuchungsausschusses auf der anderen Seite zugrunde. Zugunsten des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und der weiteren Einsatzfähigkeit war zu berücksichtigen, dass bestimmte Selektoren, die vom Ergänzungsauftrag erfasst sind, wieder in die Erfassung aufgenommen werden können […]. Ein besonderes Erkenntnisinteresse in Bezug auf beispiels-

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