Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Es wurde eine Erklärung gegeben, warum gelöscht worden ist: dass eben sehr viele
Daten vorhanden waren und jetzt so und so viele nach so und so vielen Tagen gelöscht
wurden.“4719
Es habe sich um Daten gehandelt, die länger als 60 Tage gespeichert gewesen seien. Als Grund für die Löschung sei nach Erinnerung der Zeugin Löwnau angegeben worden, dass Speicherkapazitäten freigegeben
werden sollten.4720
An die Art der gelöschten Daten, ihre Anzahl oder die Umstände, unter denen die BND-Mitarbeiter davon
berichteten, konnte sich die Zeugin nicht mehr erinnern.4721 Auf die Frage, ob dazu Backups vorhanden gewesen seien, hat sie erklärt:
„Es wurde teilweise gesagt, dass zum Teil keine Backups mehr existierten in einem
bestimmten System. Die wurden ja in ein anderes System dann übernommen.“4722
Normalerweise müssten solche Änderungen und Bearbeitungen ihren Angaben zufolge protokolliert werden.4723 Hier habe jedoch ein Problem bestanden:
„[…] Es gab einige Dateien, die eben keine ordentlichen Protokolldaten hatten, die
wir hätten kontrollieren können.“4724
Bezogen auf den gesamten Untersuchungszeitraum stellte die Zeugin zusammenfassend fest, eine Löschung
von nicht zulässigen oder auch rechtswidrig erhobenen Daten beim BND sei ihr nicht bekannt:
„Beim BND nicht. Nein."4725
c)

Sachverhaltsfeststellungen und Bewertungen der BfDI

Die Erkenntnisse der beiden Kontrollbesuche wurden in einer Sachverhaltsdarstellung4726 sowie einer rechtlichen Bewertung4727 festgehalten. Während der Sachstandsbericht dem Bundeskanzleramt und dem BND
im Juli 2015 zugesandt wurde,4728 folgte die Rechtsbewertung erst im März 2016.4729 Die Zeugin Löwnau
hat in ihrer Vernehmung vom 12. November 2015 erläutert, dass dies nicht dem üblichen Vorgehen entspreche, sondern der besonderen Situation geschuldet gewesen sei:
„Auch das ist nicht der normale Gang. Normalerweise ist es so: Wir machen eine Kontrolle, kommen ins Büro, machen irgendwann unseren Sachverhaltsbericht, lassen uns

4719)
4720)
4721)
4722)
4723)
4724)
4725)
4726)
4727)
4728)
4729)

Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 118.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 118, 125.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 120 ff.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 126.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 126.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 126.
Löwnau, Protokoll-Nr. 114 I, S. 27.
Sachstandsbericht vom 30. Juli 2015, MAT A BfDI-8/2 (Tgb.-Nr. 44/15 – STRENG GEHEIM).
Rechtsbewertung vom 15. März 2016, MAT A BfDI-8/5 (Tgb-Nr. 242/16 – GEHEIM).
Vgl. Schreiben vom 21. September 2015, MAT A BfDI-8/2 (ohne Anlagen VS-NfD).
Vgl. Schreiben vom 23. März 2016, MAT A BfDI-8/5 (ohne Anlagen VS-NfD).

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