Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Sie hätten sich bei diesem zweiten Besuch alle in der Dienststelle Bad Aibling befindlichen Dateien angesehen4709 und sich die Abläufe vor Ort vom jeweiligen Bearbeiter zeigen lassen.4710 Zudem habe man sich zum
Teil Ausdrucke etwa von elektronischen BND-Darstellungen geben lassen.4711 Im Nachgang zu dem Besuch
habe es im Dezember 2014 noch eine geschützte Videokonferenz mit dem BND gegeben, um offene Fragen
klären zu können.4712
Ausweislich des Schreibens der Zeugin Dr. H. F. an die BfDI vom 12. November 2014 sollte der BND noch
verschiedene Informationen an die BfDI übermitteln, darunter u. a. „Benennung der Anzahl der in Bad
Aibling verwandten Selektoren (getrennt nach BND-Selektoren und US-Selektoren; Abgabe einer Einschätzung zur Anzahl der Permutationen), Angabe der Anzahl der auf ‚disapproved‘ gesetzten US-Selektoren, [...]
Angabe der Anzahl der G10-Filterkriterien, Angabe der genauen Anzahl der TKM in der G10-Negativliste,
[...] Benennung der Anzahl der an SUSLAG ausgeleiteten Treffer“.4713 All diese Fragen wurden der BfDI
umfassend beantwortet.
Zur Frage, ob diese in 2014 geprüften Dateien bereits 2013 in Bad Aibling vorhanden waren, konnte die
Zeugin nichts sagen:
„Das weiß ich jetzt nicht mehr, weil wir haben jetzt, wie gesagt, ja lange an unserem
Sachverhaltsbericht gearbeitet. Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, als wir den
jetzt erstellt haben nach dem zweiten Besuch, was jetzt eine Erkenntnis von dem ersten
Besuch war und was von dem zweiten. Wir haben uns jetzt so lange damit beschäftigt,
dass es wirklich schwierig ist, zu sagen, ob man die Datei jetzt schon beim ersten Mal
oder nur beim zweiten - - Beim zweiten haben wir uns alle angeguckt. Da ist es ganz
schwer, jetzt aus der Erinnerung heraus zu sagen: Was haben die mir nach dem ersten
Besuch jetzt - - was haben wir da schon kurz Einblick genommen?"4714
Auf Nachfrage hat die Zeugin Löwnau in ihrer Vernehmung noch darauf hingewiesen, dass vor dem zweiten
Kontrollbesuch im Oktober 2014 offenbar Daten gelöscht worden seien. Sie war sich in der Zeugenvernehmung allerdings nicht mehr sicher, um welche Daten es sich genau gehandelt habe.4715 Die Löschung sei
ungefähr zwei Wochen vor der Prüfung erfolgt,4716 auf jeden Fall aber nach der informellen Vorankündigung,
dass demnächst eine Kontrolle stattfinden werde.4717 Einen Zusammenhang zwischen der Löschung und der
Ankündigung des Kontrollbesuchs hat sie gleichwohl nicht herstellen können; dies wäre „[r]eine Vermutung".4718 Die Zeugin Löwnau hat dazu berichtet:
4709)
4710)
4711)
4712)
4713)
4714)
4715)
4716)
4717)
4718)
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 23, 24.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 69.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 69.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 35.
Schreiben der Zeugin Dr. H. F. an die BfDI über das Referat 601 im Bundeskanzleramt vom 12. November 2014, MAT A BK26/2//MAT A BND-46/2 (Tgb.-Nr. 212/15 – GEHEIM), Ordner 430, Bl. 1 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 23 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 114.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 125.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 117.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 118.