Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
„Zu einer gab es schon eine Dateianordnung, die bei uns im Hause vorlag, wo sich
allerdings dann das Zusammenspiel erst im Rahmen des Beratungs- und Kontrollbesuchs herausgestellt hat. […] Man muss aber sagen: Das richtige Verständnis darüber,
was passiert, kriegt man erst, wenn man den gesamten Zusammenhang sieht. Das erschließt sich nicht nur aus der Dateianordnung. Das wurde uns erst bewusst, als wir
vor Ort dann kontrolliert haben.“4696
Dies sei durchaus ungewöhnlich gewesen, denn:
„[…] es ist halt was ganz anderes, wenn verschiedene Dateien wirklich miteinander
genutzt werden und in einem bestimmten System zusammenarbeiten. Das ist schon
eine Besonderheit gewesen bei dieser Kontrolle.“4697
Infolge der Tatsache, dass nicht alle in der Außenstelle befindlichen Dateien hätten kontrolliert werden können4698 und der BfDI durch den Kontrollbesuch nur einen „ganz kurzen ersten Eindruck“ erhalten habe, habe
man schon unmittelbar danach eine Fortsetzung geplant.4699 Man habe erkennen können,
„dass da eine ganze Menge Dinge sind, die wir vorher noch nicht kannten, die ganz
neu sind, dass da verschiedene Dateien sind. Und es war ganz klar, dass man da noch
mal wirklich nachhaken müsste, dass man da noch mal mit einem größeren Team hinmuss und das noch mal genauer kontrollieren kann. Das heißt, sie haben überall, an
verschiedenen Stellen, schon mal reingesehen. [...] [Es] war wirklich nur ein ganz kurzes Reinsehen, und dann war eigentlich schon klar: Da müssen wir wirklich mit großer
Mannschaft mal hin [...].“4700
Ausweislich der Aussage der Zeugin Löwnau übersandte der BND im Nachgang des Kontrollbesuchs dem
BfDI zu einer ausstehenden Dateianordnung den erforderlichen Antrag. Zu den anderen vier ausstehenden
Dateianordnungen sei vom BND zum Teil argumentiert worden, dass es sich nicht um eine Datei handele,
da es keine personenbezogenen Daten dazu gebe.4701 Zudem stimmte sich die behördliche Datenschutzbeauftragte Dr. H. F. mit dem BfDI mit Schreiben vom 3. Januar 2014 hinsichtlich der noch nachzureichenden
Information ab.4702
bb)
Zweiter Kontrollbesuch im Oktober 2014
Der zweite Kontrollbesuch der BND-Außenstelle Bad Aibling fand vom 20. bis 23. Oktober 2014 statt.4703
Die Gründe, warum der Folgebesuch nicht früher durchgeführt wurde, hat die Zeugin Löwnau in ihrer Vernehmung dargelegt:
4696)
4697)
4698)
4699)
4700)
4701)
4702)
4703)
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 23.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 23.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 23.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 22.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 60 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 129.
Schreiben vom 3. Januar 2014, MAT A BK-1/4n, Bl. 20 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Vgl. Ankündigungsschreiben vom 13. Oktober 2014, MAT A BfDI-9/4, Bl. 16.