Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bundeskanzleramt und den BND gerichtet. Die Zeugin Löwnau hat den Hintergrund dieser Vorgehensweise
erklärt:
„[…] es gibt ja ein Ankündigungsschreiben, wo drinsteht, was Hauptmerkmal und
Hauptrichtung der Kontrolle ist, und die geht immer an die zu kontrollierende Behörde
und an die Fachaufsicht.“4674
In dem Ankündigungsschreiben wurde bereits thematisiert, dass man insbesondere auch die Verwendung
von XKEYSCORE betrachten wolle und man sich dafür interessiere, mit welchen Dateien vor Ort gearbeitet
werde und wie die Zusammenarbeit mit der US-Seite erfolge.4675 Zudem wurde dem BfDI nach der Ankündigung das MoA von 2002 zugesandt.4676 Die Zeugin Löwnau hat ferner hervorgehoben, dass es sich bei dem
Besuch um eine Premiere gehandelt habe:
„Wir hatten ja von diesem Bereich noch gar keine Kenntnis, das heißt, es handelte sich
um einen Bereich, den wir noch nie kontrolliert hatten; wenigstens konnte sich keiner
von uns daran erinnern, dass da schon mal kontrolliert worden ist an dieser Stelle.“4677
Der Kontrollbesuch fand am 2. und 3. Dezember 2013 statt,4678 wobei er nach Aussagen Löwnaus effektiv
nur „ein bis anderthalb Tage“ gedauert habe.4679 Wie es der Praxis entsprochen habe, nahm der BfDI sein
Besuchsrecht nicht persönlich wahr, sondern entsandte drei Mitarbeiter zur Kontrolle vor Ort.4680 Das Bundeskanzleramt wurde durch einen Mitarbeiter des Rechtsferates der Abteilung 6 vertreten.4681
Bei den vom BfDI entsandten Mitarbeitern handelte es sich um einen Referenten aus dem Technikreferat
sowie einen Juristen und eine Sachbearbeiterin aus dem Referat V. Die Referatsleiterin Gabriele Löwnau,
die ursprünglich vorgesehen war, hatte an dem Besuch aus persönlichen Gründen kurzfristig nicht teilnehmen
können.4682 Zu dem Ablauf hat die Zeugin Löwnau dargelegt:
„Also, ein Besuch läuft in der Regel so ab: […] nach der Ankündigung fahren wir hin;
[…] Man macht erst mal ein Vorgespräch mit allen Beteiligten - das heißt, von den
verschiedenen Fachbereichen ist dann auch jemand vor Ort anfangs -, dass wir sagen:
Wir wollen uns das und das und das angucken. - Dann lässt man sich zumindest mal
grob erklären: ‚Was wird denn wo wie bearbeitet?‘, sodass man einen groben Überblick hat, was bei dem Umfang nicht sehr hilfreich ist; aber man hat schon mal eine
Idee, weil es, wie gesagt, ja sehr kompliziert und sehr umfangreich ist.
Und dann sagt man: Okay, jetzt gehen wir zu den einzelnen Stellen, wo diese Dateien
bearbeitet werden, wo die Bearbeitungsschritte sind. - Das heißt, wir sind dann in das

4674)
4675)
4676)
4677)
4678)
4679)
4680)
4681)
4682)

Löwnau, Protokoll-Nr. 114 I, S. 18 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 20; Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 12.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 20.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 20; so auch Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 18, 35.
Vgl. Ergebnisprotokoll vom 25. November 2013, MAT A BK-1/6b, Bl. 292.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 22.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 10, 18; Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 36.
MAT A BK-1/4n, Bl. 22 (VS-NfD), 24 (offen).
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 11.

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