Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Die Ankündigung erfolgt in der Regel ungefähr vier Wochen zuvor unter Nennung des Prüfgegenstandes.4633
Daneben wird mitgeteilt, welche Mitarbeiter der Dienststelle den Besuch durchführen, da die oder der Bundesbeauftragte in aller Regel nicht selbst daran teilnimmt.4634 Zudem wird der Termin regelmäßig mit dem
bzw. der Datenschutzbeauftragten der betroffenen Behörde abgestimmt.4635 Da es eine Kooperation zwischen
den Datenschutzbeauftragten der entsprechenden Behörden gibt, wird auch seitens der BfDI darauf Wert
gelegt, dass diese bei einem Besuch anwesend sein können.4636
Auf die Nachfrage, ob seitens der Mitarbeiter der Dienststelle der oder des BfDI auch technische Dinge
bewertet werden können, hat der ehemalige BfDI Peter Schaar erklärt:
„Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. […] Wir hatten promovierte Fernmeldeingenieure und Informatiker mit entsprechendem Hochschulabschluss und auch sonstiger Qualifikation, die dazu auch in der Lage sind, informationstechnische Systeme zu
bewerten.“4637
Bezogen auf Bad Aibling hat er zugleich eingeräumt:
„Das Problem, mit dem wir es hier allerdings zu tun haben, ist, dass der Komplexitätsgrad von diesen technischen Systemen ungeheuer groß ist.“4638
Nach einem Besuch findet nach Einlassung der Zeugin Löwnau jeweils eine „umfangreiche Nacharbeit“ statt,
die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann.4639 Des Weiteren hat sie hervorgehoben, das die bzw. der BfDI
mit anderen Aufsichtsgremien im Bereich des Datenschutzes kooperiert, um Kontrolllücken zu vermeiden.4640
Bezogen auf die Inhalte des Untersuchungsauftrags hat die Zeugin Löwnau in ihrer Zeugenvernehmung ausgeführt, dass diese Thematik vor den Snowden-Veröffentlichungen innerhalb der Dienststelle des BfDI nicht
bekannt gewesen sei. Sie selbst sei zwar erst seit 2012 dort tätig, doch habe sie zu dieser speziellen Fragestellung auch in den Akten nichts gefunden.4641 Sie hat hierzu dargelegt:
„Also, dieser Bereich war halt noch nicht publik. Wenn ich das richtig verstanden
habe, wussten auch die behördliche Datenschutzbeauftragte des BND und zum Teil
auch das Bundeskanzleramt möglicherweise nicht, also zum Beispiel dass da Dateien
liefen, für die es keine Dateianordnung gab.“4642
Bis dahin habe man bei der Kontrolle der Nachrichtendienste zwar durchaus festgestellt, dass in Einzelfällen
Daten von deutschen Nachrichtendiensten an ausländische Nachtendienste übermittelt wurden. Bei Unklar-
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Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 9 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 9 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 10.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 10.
Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 14 f.
Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 15.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 8.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 8.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 48.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 48.