Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 847 –
Drucksache 18/12850
Ob es aufgrund des Einsatzes von Selektoren aus den o. g. Listen zu Erfassungen gekommen sei, sei nach
Auskunft des BND „in der Regel nicht feststellbar“, weil im Rahmen der Kooperation in Bad Aibling Erfassungen aufgrund von NSA-Selektoren nur an die NSA weitergeleitet und daher nur temporär gespeichert
worden seien.4513 Aufzeichnungen zu etwaigen Erfassungen lägen nicht vor.4514
Lediglich aus der Tatsache, wie lange die einzelnen Selektoren gesteuert worden waren, lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, in welchen Fällen keine Erfassung stattgefunden haben kann. Dies war nach den
Erkenntnissen der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich dann der Fall, wenn kritische Selektoren
sofort abgelehnt wurden und keine weitere Steuerung erfolgte.4515
Die Mehrzahl der abgelehnten Selektoren seien E-Mail-Adressen gewesen, deren von den NSA-Mitarbeitern
erstellte Begründungen für das BND-Personal nicht lesbar gewesen seien, weshalb die Gründe für die Andienung dieser Selektoren durch die NSA nicht nachvollziehbar seien.4516
bb)
Untersuchte Selektorenlisten
aaa) Die sogenannte Ablehnungsliste
Die Ablehnungsliste, auch als „40 000er-Liste“ bezeichnet4517, ist ausweislich des Berichts der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich keine im BND eigenständig geführte Liste, sondern eine Zusammenstellung von aus nachrichtendienstlichen Datenbanken entnommenen, durch den BND abgelehnten NSASelektoren.4518 Die Zusammenstellung sei zum Zweck der Aufarbeitung der Selektorenproblematik in einem
nachgelagerten Aufklärungsschritt im Bundeskanzleramt und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss erstellt
worden.4519 Die in dieser Liste enthaltenen Selektoren seien entweder nie durch den BND gesteuert worden
oder nach einer zeitweiligen Steuerung entnommen worden, weil sie gegen den G 10-Schutz oder deutsche
Interessen verstießen.4520
Mit Stand vom 16. März 2015 habe die Ablehnungsliste insgesamt 39 082 Selektoren umfasst, davon 2 918
aus dem Bereich Telefonie und 36 164 aus dem Bereich Internet.4521
Folgende Telefonie-Selektorenarten seien in der Liste vorhanden gewesen:
–
IMSI: International Mobile Subscriber Identity, die auf der SIM-Karte hinterlegte Anschlusskennung
des Teilnehmers
–
IMEI: International Mobile Equipment Identity, die Gerätekennung des Mobiltelefons
–
SCREENNAMES: z.B. Nutzernamen oder Kennungen, etc.
–
EMAIL_ID: E-Mail-Adressen ohne Permutationen
4513)
4514)
4515)
4516)
4517)
4518)
4519)
4520)
4521)
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 183.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 183.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 225, dort unter dd).
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 208 f.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 100.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 100.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 100 f.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 101.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich vom 28. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 101.