Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Deswegen haben wir ja auch immer Sachstandsberichte bekommen, die fortgeschrieben worden sind, die bis zur Sommerpause, glaube ich, dann in einem Abschlussbericht, was die NSA-Selektoren angeht- - hat es da gegeben.“4502
ff)

Zwischenzeitliche Aussetzung der Erfassung von IP-Verkehren mittels NSA-Selektoren

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 8. Mai 2015 darüber, dass in Bad Aibling seit kurzer Zeit
keine Erfassung von IP-Verkehren mehr erfolge:
„Über die Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bad Aibling wird
seit Beginn der Woche keine Internetkommunikation für den amerikanischen Geheimdienst NSA mehr abgehört. Das entschied die Bundesregierung, nachdem zunehmend
Fragen darüber aufgetaucht waren, wen der BND im Auftrag der NSA abhört, dazu
Hinweise, dass dabei verbotenerweise auch europäische Institutionen und Politiker belauscht wurden. Der BND hatte deshalb die amerikanische Seite aufgefordert, zu jeder
Internetadresse, die ausgespäht werden soll, eine Begründung zu liefern, warum das
geschehen solle. Die NSA hatte mitgeteilt, dass sie sich dazu außerstande sieht. Daraufhin beschloss Berlin, die Überwachung von Internetverkehr einzustellen. Telefongespräche und Kommunikation per Fax werden jedoch auch weiterhin überwacht,
sofern sie nicht über das Internet laufen.“4503
Der Zeuge W. O. hat in öffentlicher Sitzung am 10. September 2015 ausgesagt, die „Abholung von Selektoren vom AND“ sei zurzeit „eingestellt“. Die Datenbank sei „eingefroren worden“.4504
Der Zeuge Peter Altmaier, Chef des Bundeskanzleramtes, hat auf die Frage nach der Validität der Presseberichterstattung aus dem Mai 2015 in seiner Vernehmung am 13. Februar 2017 erwidert:
„Ich habe bei meinem Besuch in Pullach und auch bei anderen Gesprächen immer
großen Wert darauf gelegt, dass wir solche Selektoren steuern, von denen wir auch
wissen, was sie bedeuten. Andernfalls können wir unserer Verpflichtung nicht gerecht
werden. Wir müssen ja prüfen, ob es G-10-relevant ist. Wir müssen prüfen, ob es vom
Anwendungsbereich der Abmachungen erfasst ist, und wir müssen auch prüfen, ob es
im deutschen Interesse liegt. Und das hat dazu geführt, dass man sich im BND die
Selektoren genauer angesehen hat. […] ich will vielleicht Folgendes sagen: Die amerikanische Seite hat das verstanden, und es hat eine gute Kooperation gegeben. […]
Wir haben auch in der Zusammenarbeit mit der amerikanischen Seite in den Dingen,
die Sie zu Recht monieren und beanstanden, Fortschritte erzielt.“4505

4502)
4503)
4504)
4505)

Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 33.
FAZ vom 8. Mai 2015 „Keine Internetüberwachung mehr in Bad Aibling”.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 11.
Altmaier, (Vorl.) Protokoll-Nr. 130 I, S. 119.

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