Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

zu unterrichten ist. Und dann hat es natürlich eine Aufarbeitung gegeben, die bis heute
stattfindet und die wir auch weiter machen müssen.“4479
Der Frage, wie die damit gegebenen Vorgaben der Fach- und Dienstaufsicht im BND umgesetzt wurden, ist
der Ausschuss nachgegangen.
Bereits Mitte März 2015 wurde eine „Prüfgruppe“ im BND eingerichtet.4480 Diese Gruppe wurde dem BNDPräsidenten direkt unterstellt, wie der Zeuge Schindler erklärt hat.4481
Dazu findet sich in den Akten ein Schreiben des damaligen BND-Präsidenten Schindler vom 18. März 2015,
das folgenden Betreff aufweist:
„Beauftragung mit der Leitung einer Prüfgruppe zum Thema ‚Prüfung und Steuerung
der zur Erfassung von Internetkommunikationsverkehren im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von den Five-Eyes-Staaten zur Verfügung gestellten Selektoren, insbesondere der von der NSA übermittelten Interessensprofile durch die Abteilung TA‘.“4482
Mit der Leitung und Zusammenstellung der Prüfgruppe wurde die Zeugin Dr. H. F., behördliche Datenschutzbeauftragte des BND, beauftragt. Aufgabe der Prüfgruppe war ausweislich des Schreibens die
„Feststellung und Darlegung der entsprechenden Verfahrensabläufe und aufbauorganisatorischen Voraussetzungen in der Abteilung TA unter besonderer Berücksichtigung der Filterkriterien und -maßstäbe, anhand
derer eine Prüfung der Selektoren erfolgt“. Ferner wurde um eine „Bewertung der diesbezüglichen Arbeitsabläufe der Abteilung TA und – sofern erforderlich – um Abgabe von Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschlägen“ gebeten.4483
Zum Gegenstand der Prüfgruppe hat der Zeuge Pauland ausgeführt:
„Ja, der Inhalt der Gespräche ist, dass wir versuchen, dieses Themenfeld aufzubereiten: Wie konnte es dazu kommen? Wie konnte es passieren? Was ist der Inhalt der
Listen? Was machen wir? Komplette Umfeldaufklärung.“4484
„Das muss man sich so vorstellen: Wenn Zahlen genannt werden, wenn Sachverhalte
genannt werden, dann geht Frau Dr. F. mit ihrer Truppe hin und guckt sich das selbst
noch mal an und sagt: Stimmt das, stimmt das nicht? - Das heißt, es findet eine begleitende Kontrolle statt - ich habe mir dieses Beispiel abgeschaut beim Bundesrechnungshof, der ja auch begleitende Prüfungen macht -, sodass aus meiner Sicht sichergestellt
ist, dass dort keine falsche Sachverhaltsaufklärung gemacht wird.“4485

4479)
4480)
4481)
4482)
4483)
4484)
4485)

Fritsche, Protokoll-Nr. 130 I, S. 10.
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 20, S. 24.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 76.
MAT A BK-32/4, Bl. 53 f. (VS-NfD – insoweit offen).
MAT A BK-32/4, Bl. 53 (VS-NfD – insoweit offen).
Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 29.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 134.

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