Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

sagen wir mal, die dahinterstehenden organisatorischen Defizite beim Namen genannt
und mit verschiedenen Maßnahmen sie abgestellt.“4475
Der damalige BND-Präsident Schindler hat in seiner Zeugenvernehmung zusammenfassend zu den festgestellten Defiziten im BND Stellung genommen. Er hat dabei von vier „Sollbruchstellen“ gesprochen:
„Ich sehe sie bei Beginn im April 2005, nämlich gleich von Anfang an unvollständige
Prüfung ohne hinreichende Berücksichtigung des MoA. Dies ist allerdings kein Gesetzesverstoß.
Ich sehe die zweite Sollbruchstelle bei der Umstellung auf die elektronische Prüfung
in 2008, die das Verfahren quasi maschinell verfestigte.
Ich sehe sie aber auch - drittens - in den Jahren 2010 und 2011, als die Abteilung TA
ihr, salopp ausgedrückt, ungutes Gefühl unter Hinweis auf konkretere, ältere Zufallsfunde der Leitung des BND kundtat. Dies blieb jedenfalls nach Aktenlage ohne Reaktion.
Und nicht zuletzt sehe ich die Sollbruchstelle im August 2013, als ich über die erste
systematische Überprüfung der Selektoren leider nicht unterrichtet wurde. Vieles ist
im Nachhinein schwer oder kaum erklärbar. Ich bin mir aber sicher, dass jeder im
BND bemüht war, seinen Auftrag bestmöglich zu erfüllen.“4476
Der Zeuge Müller hat in seiner Eigenschaft als Vizepräsident des BND die Tatsache, dass das Bundeskanzleramt erst im Jahr 2015 im Zuge eines Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses auf die Selektorenproblematik aufmerksam geworden ist, als massives Defizit innerhalb der Organisation des BND bewertet.4477
dd)

Aufklärungsbemühungen sowie Umsetzung fachaufsichtlicher Maßnahmen im BND
ab März 2015

In der bereits oben erwähnten Pressemitteilung vom 23. April 2015 hatte die Bundesregierung erklärt, das
Bundeskanzleramt habe im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht „technische und organisatorische Defizite
beim BND identifiziert“. Es habe unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.“4478
Der Zeuge Fritsche hat ausgesagt, er habe die entsprechenden Weisungen erlassen, und zwar,
„dass erstens der Informationsfluss von unten innerhalb des Dienstes an die Amtsleitung sichergestellt wird, und zwar durch die Hierarchien, damit jeder hier mit einbezogen ist, und dass anschließend natürlich in diesen Fragen das Kanzleramt umfassend

4475)
4476)
4477)
4478)

Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 34.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 76.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 67.
Pressemitteilung Nr. 153/2015 vom 23. April 2015, verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/04/2015-04-23-bnd.html

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