Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und
organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.
Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und
europäischer Staatsbürger.
Die zuständigen parlamentarischen Gremien wurden und werden fortlaufend über den
Sachverhalt, die ergriffenen Maßnahmen sowie die geplanten Konsequenzen unterrichtet. Zur Frage, inwieweit die öffentlich behaupteten Tatsachen zutreffen, äußert
sich das Bundeskanzleramt gegenüber diesen Gremien.
Das Bundeskanzleramt prüft außerdem, ob die Antworten auf die zu diesem Sachverhalt gestellten parlamentarischen Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.“4473
Zu den in der Presseerklärung festgestellten Defiziten im BND, die aus seiner Sicht in einer mangelnden
Kontrolle der Einhaltung des MoA gelegen habe, hat der Zeuge Heiß, Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, ausgeführt:
„Dass wir vor die Selektoren Filter schalten müssen im Hinblick auf G-10-Schutz, das
ist hier lang und breit erörtert worden. Das ist schon mal eine Kontrolle. Die andere
Kontrolle - auch das ist lang und breit erörtert worden - war die Frage: Ist das MoA
eingehalten im Hinblick auf europäische Interessen oder deutsche Firmen im Ausland?
Diese Kontrolle ist nachgeführt worden. Sie war vielleicht über Jahre zu wenig im
Fokus. Das haben wir ja mit unserer Weisung und mit unserer Presseerklärung im
Zusammenhang mit den Selektoren deutlich gemacht. Insofern kann ich nur sagen, an
der Stelle sind wir lernfähig. Das war uns nicht klar, dass diese Seite des MoA in der
Kontrolle durch den BND selbst vernachlässigt worden ist. Wir hatten keinen Anlass,
diese Kontrolle infrage zu stellen. Ich kann aber nur sagen, für die Zukunft haben wir
das im Auge, und das ist auch gewährleistet.“4474
Auf die Frage, ob er die Presseerklärung nicht auch als Kritik an der Arbeit der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes empfinde, hat der Zeuge Heiß erwidert:
„Ich habe das als sachgerechte Handhabung dieser Umstände empfunden; denn wie ja
auch hier schon, soviel ich weiß, ausführlich erörtert worden ist, sind die Rahmenbedingungen des MoA, nämlich deutsche Interessen und europäische Firmen oder europäische Inte-ressen, nicht hinreichend im Fokus [...] einer Filterung und einer Überprüfung gewesen. Das war uns so nicht klar, und als uns das klar wurde, haben wir,
4473)
4474)
Pressemitteilung Nr. 153/2015 vom 23. April 2015, verfügbar unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/04/2015-04-23-bnd.html
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 95.