Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Der Zeuge Dr. M. T. hat bestätigt, nicht mit W. O. über seine Prüfungen gesprochen zu haben. Er hat in
diesem Zusammenhang jedoch ausgeführt, aus seiner Sicht sei dessen Information fachlich nicht erforderlich
gewesen:
„Also, die Ergebnisse hatten eine gewisse Struktur, die es ermöglicht hat, dort in Bad
Aibling nach entsprechenden Kriterien die Daten automatisch zu durchsuchen und die
Dinge dann aus der Steuerung herauszunehmen. Das heißt, es war nicht erforderlich,
jeden einzelnen Selektor händisch zu entfernen.“4400
Auch der Zeuge K. M., für die Prüfung der NSA-Selektoren in der BND-Zentrale zuständig, hat ausgesagt,
er habe weder von den Prüfungen des Dr. M. T. noch von den „Löschungen“ durch W. O. in Bad Aibling
erfahren. Er hätte dies jedoch für angezeigt gehalten:
„Die Löschungen, die im August 2013 gemacht worden sind, von denen habe ich nicht
Kenntnis erhalten, und deswegen habe ich sie nicht umsetzen können und in mein
System einarbeiten können, sodass, falls ich wieder Listen bekommen hätte mit solchen Selektoren, ich die garantiert nicht gefunden hätte.“4401
bbb) Verlauf der Prüfung durch W. O.
Der Zeuge W. O. hat erläutert, er habe im gesamten Selektorenprofil geprüft.4402 Gegenstand seien fast ausschließlich E-Mail-Adressen gewesen, etwas anderes habe er nicht prüfen können.4403
Das Selektorenprofil habe er mittels Filterfunktionen nach bestimmten Endungen durchsucht. Die zu filternden Endungen habe er allein bestimmt. Es habe dazu keine Vorgaben gegeben.4404 Näheres hat der Zeuge in
eingestufter Sitzung erläutert.4405
Bereits nach einem Prüfungstag habe er den Dienststellenleiter R. U. per E-Mail4406 über Funde unter TopLevel-Domains in den Selektoren unterrichtet.4407
Der Vorgang ist im Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich unter der Überschrift „summarische Auswertung EU-Regierungsadressen August 2013“ wie folgt geschildert:
„Die hier beschriebene summarische Auswertung ist als Anhang eines BND-internen
E-Mail-Verkehrs vom 14.08.2013 Bestandteil der Aktenvorlage des BND zum Beweisbeschluss BND-26 (BKAmt Ordner-Nr. 367, Bl. 109). Wie aus der E-Mail hervorgeht untersuchte ein BND-Mitarbeiter der Dienststelle Bad Aibling die damalige
US-Steuerungsliste nach ‚Regierungsadressen‘ (.gov, diplo, bundesamt, etc.) aus den
EU Ländern. Als Ergebnis übersandte er an den Dienststellenleiter eine einseitige
4400)
4401)
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4406)
4407)

Dr. M. T., Protokoll-Nr. 47 I, S. 103.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 65.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 17.
W. O., Protokoll-Nr. 48 I, S. 16 f.
W. O., Protokoll-Nr. 48 I, S. 33.
W. O., Protokoll-Nr. 59 II (Tgb.-Nr. 224/16 – GEHEIM), S. 2.
W. O., Protokoll-Nr. 48 I, S. 32 f.; S. 65.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 54.

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