Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 823 –

Drucksache 18/12850

Als Ergebnis dieser Überprüfung übergab der o.g. Referent dem Unterabteilungsleiter
T2 eine Liste mit aus der IP-US-Steuerungsliste von ihm, z.T. händisch, z.T. automatisiert, heraussortierten E-Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .EU oder TopLevel-Domains europäischer Staaten. Diese wurden nach Top-Level-Domains sortiert
aufbereitet. Im BND ist nur noch eine unvollständige Vorabversion der Liste vorhanden, die bei der Untersuchung im August 2013 erstellt wurde. Nach Erinnerung des
Referenten fehlen in der einzig noch existenten Version einige Mitgliedsstaaten der
EU; im Übrigen entsprächen die Listen dem Endstand.
BND-intern wurde eine Auflistung der nach Ansicht der Mitarbeiter politisch bedenklichen Subdomains europäischer Länder erstellt und als Grundlage für eine blockweise
Ablehnung aller Selektoren mit diesen Subdomains (d.h. eine Aufnahme in die Ablehnungsliste) durch die Dienststelle in Bad Aibling genutzt. Insgesamt handelte es sich
um etwas mehr als 2.000 im Zuge dessen abgelehnte E-Mail-Adressen.
Die Liste besteht ausschließlich aus E-Mail-Adressen, welche nach Top-Level-Domains und Domains sortiert sind.“4353
bb)

Abstimmung des Prüfungsauftrags?

Der Zeuge D. B. hat vor dem Ausschuss bekundet, er habe nicht auf Weisung eines Vorgesetzten gehandelt,
als er den Auftrag zur Prüfung erteilt habe.4354 Er habe den Dr. M. T. erteilten Arbeitsauftrag zur Analyse
aber mit dem Zeugen W. K. und dem Zeugen H. K., abgestimmt.4355
Der Zeuge H. K., Referatsleiter T2A und direkter Vorgesetzter von Dr. M. T., hat hingegen ausgesagt, die
Beauftragung der Prüfung des NSA-Selektorenprofils durch D. B. sei an ihm vorbei gelaufen:
„D. B. hat den Auftrag direkt an Dr. T. gegeben. Dr. T. kam zu mir und hat mir erzählt,
dass da was schiefläuft aus unserer Sicht, was de facto der Fall war. Ich habe zu ihm
gesagt, ich bin über die Aktivität nicht informiert gewesen zu diesem Zeitpunkt, und
er soll bitte hingehen und soll das gleich direkt D. B. melden. Freilich habe ich dann
im Nachhinein mitbekommen, was gelaufen ist.“4356
Der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter T1 im BND und damit zuständig für die BND-Außenstellen, hat in
seiner Zeugenvernehmung insoweit ausgeführt:
„Ja, also der Zeuge D. B. hatte mich im August […] telefonisch informiert, soweit ich
das noch weiß, dass er eine Außer-der-Reihe-Prüfung der US-Selektoren vornehmen
hat lassen und dass er dabei Selektoren gefunden hat, die abzulehnen sind, die noch
nicht abgelehnt waren. Und er wollte mich informieren, dass das in größerer Zahl als
4353)
4354)
4355)
4356)

Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 104 f.
D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 60.
D. B., Protokoll-Nr. 62 I, S. 89.
H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 31.

Select target paragraph3