Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Übrigen nicht bekannt, es habe auch keine Anweisungen für die Selektorenprüfung, nur eine „G 10-Anweisung“ gegeben.4220
In eingestufter Sitzung hat der Zeuge W. O. weiter erläutert, von „deutschen Interessen“ oder auch einer
Berufung auf Regelungen im MoA sei nie die Rede gewesen.4221
„Ich kam aus dem Sachgebiet, das vorher - - also aus dem G-10-Referat. Ich habe da
jahrelang gearbeitet, und deswegen wurde ich auch nach Bad Aibling versetzt. Und
deswegen, denke ich, hat man mir auch vertraut, dass ich weiß, was an den Selektoren
G-10-relevant wäre und was nicht. Deswegen hat es nur geheißen: auf G 10 überprüfen.“4222
Er wisse nicht mehr, warum ihm die Selektoren aufgefallen seien:
„Vielleicht bin ich darüber gestolpert. Ich weiß, dass ich damals eine Mail geschrieben
habe an den Leiter oder an 20A, an die - - G-10-Referat mit den Selektoren, die ich
eben gefunden hatte.“4223
Der Referent von 20AD habe die Angelegenheit nach Erhalt der E-Mail wohl geprüft und ihm, W. O., mitgeteilt, was er zu machen habe, „nämlich die Selektoren rauszunehmen von diesen beiden Firmen.“4224 In der
Folge habe es keine Anweisungen, etwas im Prüfablauf zu ändern, gegeben. Ob er mit seinem damaligen
Vorgesetzten darüber gesprochen habe, wisse er nicht mehr.
„Aber solche Funde gab es immer wieder. Das ist ein normaler Vorgang, also war jetzt
nichts Besonderes.“4225
Bemerkenswert ist, dass der Zeuge T. B., zur fraglichen Zeit der direkte Vorgesetzte von W. O. in Bad
Aibling, in seiner zweiten Vernehmung vor dem Ausschuss am 6. November 2014 ein nach seinen Worten
„fiktives Beispiel“ dazu gebildet hat, welche Art Selektoren „deutschen Interessen“ zuwiderliefen:
„Wenn Sie sagen, es geht ja um deutsche Interessen, aber nicht G 10, dann kann ich
Ihnen sagen: EADS zum Beispiel ist nur zu 40 Prozent deutsch und unterfällt damit
nicht dem G-10-Regime, es wäre aber äußerst dämlich, wenn die Deutschen mit Amerikanern gemeinsam Erfassung zu EADS betreiben würden, als unmittelbarem Konkurrenten zu Boeing. Nicht, dass es in der Form versucht worden wäre. Ist nicht passiert. Aber das wäre ein typisches Beispiel für deutsche Interessen, die nicht G-10geschützt sind.“4226

4220)
4221)
4222)
4223)
4224)
4225)
4226)

W. O., Protokoll-Nr. 48 I, S. 28.
W. O., Protokoll-Nr. 59 II – Auszug offen, S. 35.
W. O., Protokoll-Nr. 59 II – Auszug offen, S. 35.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 46.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 35; vgl. auch S. 28.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 35.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 29.

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