Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
schlüssig ist: Wenn man vorher eine unzureichende Prüfung hat und macht die technisch unzureichend, dann kann man das durchaus als Routine bezeichnen. Aber rückschauend betrachtet, ist das natürlich keine Routine.“4211
Zusammenfassend hat der Zeuge Schindler die Entwicklung des Prüfungsverfahrens wie folgt kritisiert:
„Die Prüfung war also bereits bei ihrem Start im April unzureichend. Weisungen oder
eine Dienstvorschrift zur Umsetzung des MoA von 2002 gab es nicht, nicht im BND
und nicht von anderer Stelle. Spätere Überprüfungen der Selektoren mit EU-Bezug
erfolgten eher zufällig. Eine systematische Überprüfung ist seit April 2005 nicht erfolgt, und die erste - ich sagte es bereits - erfolgte im August 2013.
Dieses von Beginn an unzureichende Verfahren wurde verfestigt mit der Umstellung
auf elektronische Prüfung im Juni 2008, quasi maschinell verfestigt, obwohl man vorher suspekte Selektoren festgestellt hatte. Ich kann mir das nicht erklären.“4212
Mit diesen Bemerkungen hat der Zeuge Schindler zum einen auf den Fund kritischer NSA-Selektoren zu
EADS und Eurocopter durch den in Bad Aibling zuständigen Bearbeiter W. O. Ende 2005/Anfang 2006 Bezug genommen [dazu sogleich unter F.III.7.b)], zum anderen aber auch auf die Überprüfungen des US-Selektorenprofils im Sommer und Herbst 2013 hingewiesen [dazu unter F.III.7.c)].
b)
Der Fund von Selektoren zu EADS und Eurocopter Ende 2005/Anfang 2006
Mit dem Fund kritischer NSA-Selektoren zu EADS und Eurocopter Ende 2005 bzw. Anfang 2006, über den
auch die Presse intensiv und unter Hinweis darauf, dass angeblich auch „französische Behörden“ betroffen
gewesen seien, berichtete4213, sowie der Frage, ob und welche Konsequenzen daraus folgten, hat sich der
Ausschuss in seiner Beweisaufnahme intensiv befasst. Hinzuweisen ist darauf, dass die als unzulässig identifizierten und abgelehnten Selektoren zu EADS und Eurocopter sowohl die Satellitenerfassung als auch die
Kabelerfassung im Rahmen der Operation EIKONAL [dazu unter F.IV.] betrafen.4214
Aus dem Selektorenfund Ende 2005/Anfang 2006 resultiert die sogenannte „2005er-Liste���, welche Gegenstand der Untersuchungen durch die sachverständige Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich gewesen ist [dazu
insbesondere unter F.III.7.e)]. Den Grundsachverhalt schildert dessen Bericht zusammengefasst wie folgt:
„Ende des Jahres 2005 fiel bei einer Durchsicht von US-Selektoren erstmalig auf, dass
die NSA auch Selektoren übergeben hatte, die nach Einschätzung der Arbeitsebene
des BND jedenfalls gegen „deutsche Interessen“ verstießen. Dabei handelte es sich
um Telefonnummern der Unternehmen EADS und EUROCOPTER, nicht in DEU,
sondern im Ausland.
4211)
4212)
4213)
4214)
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 114.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 76.
Süddeutsche Zeitung vom 4. Oktober 2014 „Codewort Eikonal“; vgl. auch Der Spiegel vom 2. Mai 2015 „Der unheimliche Dienst“.
Vgl. nur D. B., Protokoll-Nr. 47 I, S. 53.