Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 797 –

Drucksache 18/12850

„Es gab fast immer zu beanstandende Selektoren; der Bereich, in dem sich das normalerweise bewegte, war ein niedriger Promillebereich an beanstandeten.“4162
In Zweifelsfällen seien Selektoren sicherheitshalber beanstandet worden:
„[…] entweder: ‚Es ist geschützt‘, oder: ‚Wir sind uns nicht ganz sicher, dass es geschützt ist‘; auch in solchen Fällen haben wir die Dinge dann lieber entfernt, als dass
wir sie wirklich eingestellt haben.“4163
Nach der maschinellen Prüfung der NSA-Selektoren mittels DAFIS seien wöchentlich in der Zentrale alle
„Treffer“, also die abzulehnenden Selektoren, betrachtet worden. Dabei seien technikbedingt irrtümlich als
G 10 eingestufte Selektoren wieder eingepflegt worden.4164 Der dafür in der Zentrale zuständige Mitarbeiter,
der Zeuge K. M., hat angegeben, dass die Prüfung möglicher Fehltreffer seine eigentliche Aufgabe nach der
Durchführung des maschinellen Abgleichs gewesen sei. Hierzu hat er ausgeführt:
„Da wir die Treffer händisch herauskopiert haben aus diesen Ergebnisdateien, haben
wir die Treffer uns tatsächlich alle angeschaut. Wir haben aber nicht das angeschaut,
was nicht getroffen hat.“4165
Fehler habe es vor allem bei Selektoren mit „49“ gegeben [wegen der deutschen Telefonvorwahl]:
„Da hat unser System versagt aufgrund dessen, dass der Amerikaner nicht vor die Rufnummer den Telekommunikationstyp schreibt. Wenn der das machen würde, wäre es
wesentlich einfacher und genauer; denn wenn vor einer 49er-Nummer steht IMSI,
dann ist es kein G 10 […] Wenn davor steht aber zum Beispiel: „Rufnummer“, dann
wäre es G 10.“4166
Diese 49er-Fehltreffer seien auch an die BND-Außenstelle Bad Aibling gemeldet worden. Die entsprechenden NSA-Selektoren seien dort nicht auf „disapproved“ gesetzt worden.4167 Eine weitere Prüfung der NSASelektoren sei hingegen nicht in der Außenstelle erfolgt. Der Dienststellenleiter der BND-Außenstelle Bad
Aibling, R. U., hat in seiner Zeugenvernehmung hierzu erklärt:
„[…] wir haben lediglich […] die Selektoren bekommen, haben sie weitergereicht an
die Zentrale - dort zur Prüfung -; dann kamen die Selektoren wieder zurück und wurden dann entweder in ein Erfassungssystem eingespeist oder eben nicht eingespeist.
Aber wir haben uns die Selektoren nicht noch mal speziell angeguckt, welche Selektoren es sind oder welche Inhalte. Das war nicht unser Job, war nie in unserer Zuständigkeit.“4168

4162)
4163)
4164)
4165)
4166)
4167)
4168)

T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 50.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 50.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 31 f.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 31 f.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 32.
K. M., Protokoll-Nr. 62 I, S. 32.
R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 7.

Select target paragraph3