Drucksache 18/12850
– 796 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
würden. Bisher nicht definierte Suchbegriffe würden dann aus der Datenbank extrahiert und in die Prüfung
nach Pullach geschickt.4154 Das Ergebnis der Prüfung werde ihm nach Bad Aibling zurückübermittelt und er
arbeite dieses in die Datenbank ein. Beanstandete Selektoren würden von ihm in der Datenbank als „disapproved geflaggt“, wodurch sie in der Erfassung nicht wirksam würden.4155 Nicht bei jeder der wöchentlichen
Prüfungen sei es zu Ablehnungen unter den neuen, bislang undefinierten US-Selektoren gekommen.4156
Der Zeuge W. O. hat zudem betont, neu zugelieferte Selektoren der NSA würden erst dann in der Erfassung
in Bad Aibling wirksam, nachdem sie von den Mitarbeitern des zuständigen Referats in der BND-Zentrale
in Pullach überprüft und freigegeben worden seien. Erst dann würde er sie in der Datenbank in Bad Aibling
auf „approved“ setzen. Nur die als „approved“ markierten Selektoren könnten in der Erfassung wirksam
werden und „Treffer“ liefern:
„Wenn sie [die NSA-Selektoren] in die Datenbank eingelesen werden, kommen sie in
einen Zustand, in dem sie nicht definiert sind. Und in dem nicht definierten Zustand
gehen sie nicht in die Erfassung.“4157
Aufgrund des wöchentlichen Prüfrhythmus habe man zur Sicherheit gegebenenfalls eine Woche lang darauf
verzichtet, die neuen NSA-Selektoren vor Abschluss der Prüfung in die Erfassung einzustellen.4158
Zusätzlich zur wöchentlichen Überprüfung der neu zugelieferten Selektoren sei in Pullach alle drei Monate
der Gesamtbestand an NSA-Selektoren geprüft worden.4159
Laut Aussage des Zeugen T. B. gab es diese Quartalsprüfungen seit der Verlagerung der Prüfung in die BNDZentrale, also seit Mitte 2008.4160 Dazu hat er ausgeführt:
„[…] Und es gab auch die eine oder andere Nachfrage von der Dien[st]stelle dann an
die Zentrale, und da sind auch Teile händisch rausgenommen worden. Und weil man
dann auch versucht hat, diese Dinge regelmäßiger zu überprüfen und zu sagen: ‚Okay,
es reicht eigentlich nicht, wenn man nur die Updates überprüft, sondern man muss
eigentlich den Gesamtbestand auch regelmäßig prüfen, weil es Veränderungen, beispielsweise in den G-10-Listen, gibt‘, hat man ja dann Mitte 2008 das Verfahren umgestellt und regelmäßig auch immer wieder diese Bestände gegen die entsprechenden
Listen automatisiert laufen lassen.“4161
Der Zeuge T. B. hat weiter bekundet, es habe regelmäßig Beanstandungen neuer NSA-Selektoren gegeben,
wenngleich ihr Anteil an der Gesamtzahl von US-Selektoren gering gewesen sei:
4154)
4155)
4156)
4157)
4158)
4159)
4160)
4161)
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 7.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 36.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 9.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 36.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 36.
W. O., Protokoll-Nr. 59 I, S. 31, 45, 60.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 71.
T. B., Protokoll-Nr. 59 I, S. 71.