Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II.
Vorbereitung der Beweiserhebung
1.
Sitzungstage
Drucksache 18/12850
– 79 –
Für die Durchführung der Beweisaufnahme hat der 1. Untersuchungsausschuss die Donnerstage in den Plenarsitzungswochen als Sitzungstage bestimmt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat dem Ausschuss
gemäß § 60 Abs. 3 GO-BT für diese Tage eine Dauergenehmigung erteilt.89 Daneben hat der Ausschuss mit
Genehmigung des Präsidenten sieben Sondersitzungen zur Beweisaufnahme an anderen Wochentagen durchgeführt:
2.
Sitzung
Tag
Datum
Uhrzeit
48
Mittwoch
20. Mai 2015
16:00 Uhr
53
Freitag
12. Juni 2015
9:00 Uhr
60
Freitag
11. September 2015
9:00 Uhr
65
Freitag
2. Oktober 2015
9:00 Uhr
70
Freitag
6. November 2015
9:00 Uhr
74
Mittwoch
25. November 2015
11:30 Uhr
130
Montag
13. Februar 2017
11:30 Uhr
Sitzungssäle
Der Ausschuss hat den Europasaal im Paul-Löbe-Haus zum regulären Sitzungssaal und einen anderen Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus zum Sitzungssaal für die Behandlung von Verschlusssachen der Stufen GEHEIM und höher bestimmt.90
3.
Obleutebesprechungen
Zur Koordinierung und Strukturierung der Arbeit des Untersuchungsausschusses und zur Vorbereitung wichtiger, den Untersuchungsausschuss betreffender Entscheidungen sind regelmäßige sowie – bei entsprechendem Bedarf – spontane Obleutebesprechungen unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden bzw. der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durchgeführt worden.
4.
Beratungssitzungen
Der Ausschuss hat regelmäßig Beratungssitzungen durchgeführt, in denen der Fortgang des Verfahrens beraten und die hierfür erforderlichen Beschlüsse gefasst worden sind.
89)
90)
Protokoll-Nr. 3, S. 11.
Protokolle Nr. 1 S. 5 und Nr. 2 S. 10.