Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II.

Vorbereitung der Beweiserhebung

1.

Sitzungstage

Drucksache 18/12850

– 79 –

Für die Durchführung der Beweisaufnahme hat der 1. Untersuchungsausschuss die Donnerstage in den Plenarsitzungswochen als Sitzungstage bestimmt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat dem Ausschuss
gemäß § 60 Abs. 3 GO-BT für diese Tage eine Dauergenehmigung erteilt.89 Daneben hat der Ausschuss mit
Genehmigung des Präsidenten sieben Sondersitzungen zur Beweisaufnahme an anderen Wochentagen durchgeführt:

2.

Sitzung

Tag

Datum

Uhrzeit

48

Mittwoch

20. Mai 2015

16:00 Uhr

53

Freitag

12. Juni 2015

9:00 Uhr

60

Freitag

11. September 2015

9:00 Uhr

65

Freitag

2. Oktober 2015

9:00 Uhr

70

Freitag

6. November 2015

9:00 Uhr

74

Mittwoch

25. November 2015

11:30 Uhr

130

Montag

13. Februar 2017

11:30 Uhr

Sitzungssäle

Der Ausschuss hat den Europasaal im Paul-Löbe-Haus zum regulären Sitzungssaal und einen anderen Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus zum Sitzungssaal für die Behandlung von Verschlusssachen der Stufen GEHEIM und höher bestimmt.90
3.

Obleutebesprechungen

Zur Koordinierung und Strukturierung der Arbeit des Untersuchungsausschusses und zur Vorbereitung wichtiger, den Untersuchungsausschuss betreffender Entscheidungen sind regelmäßige sowie – bei entsprechendem Bedarf – spontane Obleutebesprechungen unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden bzw. der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durchgeführt worden.
4.

Beratungssitzungen

Der Ausschuss hat regelmäßig Beratungssitzungen durchgeführt, in denen der Fortgang des Verfahrens beraten und die hierfür erforderlichen Beschlüsse gefasst worden sind.

89)
90)

Protokoll-Nr. 3, S. 11.
Protokolle Nr. 1 S. 5 und Nr. 2 S. 10.

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