Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
werden dem Zeugen bzw. dem Sachverständigen beide Fassungen zur Prüfung übersandt.
4. Im Übrigen erfolgt die Verteilung wie die der deutschsprachigen Protokolle.
5. Wegen der Übersetzung können Einwände gegen das Protokoll auch von Mitgliedern des Ausschusses erhoben werden. Diese müssen zwei Wochen nach der Verteilung des Protokolls im Ausschuss erhoben sein. Sie werden zur Stellungnahme an den
Sprachendienst überwiesen. Im Übrigen entscheidet der Ausschuss.“
„Beschluss 10
Zum Verfahren
Fragerecht bei der Beweiserhebung
Das Fragerecht bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen nach § 24
Abs. 5 und § 28 Abs. 1 Untersuchungsausschussgesetz wird auf der Grundlage der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und der parlamentarischen Praxis bei
Aussprachen im Plenum wie folgt gestaltet:
1. Zu Beginn stellt zunächst der Vorsitzende, nachdem der Zeugin beziehungsweise
dem Zeugen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, weitere Fragen zur Aufklärung und Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf
dem das Wissen der Zeugin beziehungsweise des Zeugen beruht.
2. Auf die Befragung durch den Vorsitzenden folgen Befragungsrunden der Fraktionen. Für die Bemessung des Zeitanteils der Fraktion innerhalb der Befragungsrunden
wird die Verteilung der Redezeiten im Plenum entsprechend angewendet.
- In der ersten Befragungsrunde beginnt die Fraktion DIE LINKE., wenn der Vorsitzende von seinem Recht zur Befragung des Zeugen in der Sache Gebrauch gemacht
hat. Darauf folgen die Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der
CDU/CSU. In der zweiten und allen weiteren Befragungsrunden beginnt wieder die
Fraktion DIE LINKE., dann folgen die Fraktionen der CDU/CSU, von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und der SPD.
- Hat der Vorsitzende die Zeugin beziehungsweise den Zeugen nicht zur Sache befragt,
beginnt in allen Befragungsrunden die Fraktion der CDU/CSU, danach folgen die
Fraktionen DIE LINKE., der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Stellt der Vorsitzende im Verlauf der Befragungsrunden nochmals Fragen zur Sache,
werden Frage und Antwort auf die Befragungszeit seiner Fraktion angerechnet.