Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

aufgrund der Überprüfungen seit Juni 2013 (vgl. Beweisbeschluss BND-44 des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode) bis 31. Oktober 2015 – einschließlich
aller in die Überprüfung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (Pressestatement vom 16. Dezember 2015 und diesbezügliche Berichte) einbezogenen Sachverhalte, Informationen und Dokumente, ausschließlich aber des unzulässigen Zugriffs
auf laufende Vorgänge – aus der Erfassung genommen hat, aus welchen Gründen dies
geschah und ob dies ausreichend war, sowie ob und gegebenenfalls wann das aufsichtführende Bundeskanzleramt und die an der Nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt teilnehmenden Behörden von den genannten Überprüfungen im BND
Kenntnis hatten. Dazu soll der Ausschuss klären:
1. welche der genannten Suchbegriffe von einem Nachrichtendienst der ‚5-Eyes‘Staaten stammten und gegebenenfalls von welchem; ob und gegebenenfalls welche
der genannten Suchbegriffe von einer anderen deutschen Behörde stammten und gegebenenfalls von welcher; ob und gegebenenfalls welche der genannten Suchbegriffe
vom BND an einen Nachrichtendienst der ‚5-Eyes‘-Staaten übermittelt wurden und
gegebenenfalls an welchen und wofür; gegen wen sich die Steuerung der genannten
Suchbegriffe richtete und aus welchen Gründen; ob und gegebenenfalls wie und durch
wen die mit den genannten Suchbegriffen erlangten Daten unbearbeitet an Nachrichtendienste der ‚5-Eyes‘-Staaten weitergeleitet wurden und gegebenenfalls an welche;
wie und durch wen die mit den genannten Suchbegriffen erlangten Daten verarbeitet
sowie ob und gegebenenfalls wie dabei gewonnene Ergebnisse an Nachrichtendienste
der ‚5-Eyes‘-Staaten weitergeleitet wurden und gegebenenfalls an welche;
2. wie und durch wen die genannten Suchbegriffe im BND zuvor als relevant für eine
Steuerung identifiziert wurden; wer über die Steuerung der genannten Suchbegriffe
entschieden und ihre Steuerung aus welchen Gründen gebilligt hat; wer kontrolliert
hat, ob die genannten Suchbegriffe mit deutschen, europa- und völkerrechtlichen Normen einschließlich den Vorgaben des Bundeskanzleramtes, dem Auftragsprofil der
Bundesregierung sowie – ggf. welchen – untergesetzlichen Vorschriften und Weisungen im Einklang standen;
3. welche Vorgaben (Richtlinien, Weisungen etc.) allgemein im BND für die Einstellung oder Deaktivierung eigener Suchbegriffe, Selektoren und Telekommunikationsmerkmale in die BND-eigene strategische Fernmeldeaufklärung außerhalb des Regelungsbereichs des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses – G 10 – galten;
4. in welchen Dateien oder Datenbanken die genannten Suchbegriffe gespeichert waren; ob und gegebenenfalls wie die genannten Suchbegriffe von Suchbegriffen, Selektoren und Telekommunikationsmerkmalen für G 10-Maßnahmen unterschieden und

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