Drucksache 18/12850
– 64 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ den Bundesnachrichtendienst bei derlei Erfassung oder in welcher Weise war dies geplant? Inwiefern war oder ist der Bundesnachrichtendienst involviert in das sogenannte RAMPART-A-Programm der National
Security Agency;
2. inwiefern und in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst Daten (Rohdaten,
Rohnachrichten, Inhaltsdaten, Metadaten, Telekommunikationsmerkmale) aus seinen
Erfassungen mittels Abgriff im Ausland oder mittels Erfassungen von Dritten bzw.
durch Dritte an Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ geliefert
bzw. zur Verfügung gestellt oder in Datenbanken oder Datenverbünde eingestellt hat,
auf die Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ Zugriff hatten
oder erhalten sollten oder inwiefern dies geplant war;
3. inwiefern – anstelle der beendeten Operation EIKONAL – eine anderweitige Erfassung von Telekommunikationsverkehren bzw. -daten erwogen wurde und welche Planungen dafür ggf. durchgeführt wurden. Inwiefern wurde ein solcher Abgriff letztlich
realisiert, und haben die National Security Agency oder welche anderen Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten ‚Five Eyes‘ daraus in irgendeiner Weise Daten
erhalten oder Zugriff auf solche bekommen? Über welche Stellen des Bundesnachrichtendienstes oder andere Stellen des Bundes fanden derartige Übermittlungen statt;
Id. wer in der Bundesregierung nebst nachgeordneten Behörden je wann von den unter
Ia. bis Ic. genannten durchgeführten oder erwogenen Maßnahmen Kenntnis erlangte
oder hätte erlangen müssen und wie die Bundesregierung Öffentlichkeit, Parlament
und Aufsichtsstellen darüber informierte, insbesondere,
1. ob die seitens der Bundesregierung der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen
zu den vorgenannten Fragen zutreffend waren;
2. ob die von der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten des Bundestages oder
seiner parlamentarischen Gremien mitgeteilten Informationen zu den vorgenannten
Fragen zutreffend und umfassend waren;
3. wann und wie die Bundesregierung alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium, der G 10- Kommission
sowie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfüllt
hat. Geschah dies umfassend, zutreffend und sind diesen Kontrollinstitutionen relevante Informationen vorenthalten worden?“77
Zur Begründung haben die Antragsteller ausgeführt: Ausgangspunkt des ursprünglichen Untersuchungsauftrages seien die Enthüllungen von Edward J. Snowden und die Berichte über das Abhören des Mobiltelefons
77)
BT-Drs. 18/7565.