Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 381 –
Drucksache 18/12850
Zu dem Hintergrund des BSI-Berichts und zu den daraus gezogenen Konsequenzen hat sich auch der seit
Mitte Juli 2007 tätige Leiter der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung 4 im BfV Dr. Burkhard Even
als Zeuge geäußert:
„Die besonderen Spionagerisiken rund um das Brandenburger Tor waren schon kurz
nach dem Regierungsumzug Thema einer gemeinsamen Gefährdungsbewertung der
zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und des BSI. Die massiven Gefahren
hinsichtlich wahrscheinlicher Eingriffe durch die Nachrichtendienste diverser Staaten
in die Kommunikationswege des Deutschen Bundestages und zahlreicher Ministerien
wurden darin sehr klar dargestellt. Der damalige Bericht verschwand auch nicht in den
Schubladen der erstellenden Behörden, sondern wurde seinerzeit den betroffenen Stellen gegenüber deutlich kommuniziert, und er war Grundlage für zahlreiche Sensibilisierungen, insbesondere auch seitens des BfV.“1537
Dass der Nachweis einer von einer diplomatischen Vertretung aus erfolgenden Aufklärung allerdings kaum
möglich sei, hat der Zeuge Heinz Fromm, der von Juni 2000 bis Juli 2012 Präsident des BfV war, dargelegt:
„[…] Soweit - nicht nur, aber auch - mit Blick auf Partnerstaaten vermutet werden
musste, dass vor allem in Berlin, etwa aus Botschaften, Kommunikationsüberwachung
stattfand, war uns klar, dass ein Nachweis solcher Praktiken nicht möglich sein würde.
Konsequenz hieraus war deshalb, nicht allein die Mitarbeiter in den Behörden, sondern
auch die Öffentlichkeit für diese Gefahr zu sensibilisieren. […]“…1538
Auch der Zeuge Frank Wingerath hat auf diese Schwierigkeiten hingewiesen:
„Wir haben keine Möglichkeit, in die amerikanische Botschaft, in das Generalkonsulat
in Frankfurt oder sonst wie reinzugehen und zu kontrollieren, ob dort irgendwelche
Glasfaserkabel oder ich weiß nicht, was Sie da für Vorstellungen haben, angezapft
werden.“1539
Ausführlicher hat sich dazu der Zeuge Dr. Burkhard Even geäußert:
„Gute Spionage ist unsichtbar. Nicht von ungefähr ist bei Spionage das Dunkelfeld
besonders groß; das gilt für Spionage mit menschlichen Quellen, und das gilt ganz
besonders für Spionage mit technischen Mitteln, um die es hier im Untersuchungsausschuss ja in erster Linie geht. Bei technischer Spionage gibt es regelmäßig keinen Täter, der in Deutschland detektiert oder verfolgt werden kann; meist ist nicht einmal
feststellbar, dass es einen Spionageangriff gegeben hat. SIGINT-Maßnahmen, die außerhalb Deutschlands, zum Beispiel im Heimatland des betreffenden Dienstes oder an
Unterseekabeln im Atlantik, erfolgen, sind für einen Inlandsdienst grundsätzlich nicht
1537)
1538)
1539)
Dr. Even, Protokoll-Nr. 100 I, S. 7.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 6.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 28.