Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nach einer diskreten Beobachtung der Botschaftsdächer warnten die Experten auch
vor seltsamen Spezialantennen – auf der russischen und der damals noch im Bau befindlichen britischen Residenz.“1521
In einem Vermerksentwurf vom gleichen Tag stellte der im Ausschuss auch als Zeuge vernommene Stefan
Kaller als damaliger Leiter des Referats für Grundsatzfragen des Verfassungsschutzes und der Spionageabwehr im BMI klar, dass sich die Vorlage vom 11. Mai 2001 auf die Benutzung von „normalen“ Mobiltelefonen bezoge habe.1522 Des Weiteren hob er hervor:
„Auf Veranlassung der Referate IT 3 und IS 2 haben sich BfV, BSI und ZSluK in
verschiedenen Treffen mit der Angelegenheit befasst, Eine reihe von Maßnahmen
wurden beschlossen und umgesetzt […]. Auch im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit der Deutschen Telekom konnten Fortschritte hinsichtlich der Kryptierung
bestimmter Richtfunkstrecken, die für den Mobilfunk genutzt werden, verzeichnet
werden. Weitere Einzelheiten unterliegen der Geheimhaltung.
Die ebenfalls in dem o. a. Spiegel-Beitrag angesprochenen Krypto-Mobilfunktelefone
für Mitglieder der Bundesregierung sind gerade wegen des Abhörrisikos ‚konventioneller‘ Handys angeschafft worden und auf dem Übertragungswege absolut abhörsicher. Diese Geräte sind somit von Abhörversuchen ausländischer Nachrichtendienste
nicht betroffen bzw. hiergegen resistent.“1523
In seiner Zeugenaussage hat Kaller, der jenen Dienstposten im BMI erst kurz zuvor angetreten hatte, bekräftigt:
„[…] Damit befinde ich mich in dem sogenannten Komplex Berlin-Mitte, mit dem ich
nach meiner Erinnerung schon vor vielen Jahren als Referatsleiter für Spionageabwehr
Berührung hatte. Schon in den Jahren 2003, 2004 – also deutlich vor Snowden – wurde
auf die Gefahren des Abhörens aus Botschaftsgebäuden hingewiesen. Die räumliche
Nähe von Parlament und Regierung zu den Botschaften wurde als Gefahrenquelle für
eine sichere Kommunikation im politischen Bereich identifiziert. Hierüber wurden alle
Beteiligten hinreichend informiert und um Beachtung präventiver Schutzmaßnahmen,
wie zum Beispiel die Nutzung von Kryptotelefonen, intensiv geworben.“1524
Grundsätzlich sind die Angehörigen einer Botschaft oder eines Konsulats gemäß Art. 41 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) und Art. 55 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) verpflichtet, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften Deutschlands zu
beachten. Konkret folgt aus Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d) WÜD und Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) WÜK, dass

1521)
1522)
1523)
1524)

Der Spiegel vom 24. März 2003 „‚Sauerei der Sonderklasse‘“.
Vermerksentwurf vom 24. März 2003, MAT A BMI-6b, Bl. 10 (VS-NfD – insoweit offen).
Vermerksentwurf vom 24. März 2003, MAT A BMI-6b, Bl. 10 (VS-NfD – insoweit offen).
Kaller, Protokoll-Nr. 106 I, S. 7.

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