Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Ländern werden ausländische Botschaften deshalb bewusst in einem eigenen Diplomatenviertel außerhalb des Regierungsviertels und nicht vis-à-vis von Parlament und
Regierungssitz angesiedelt.
Das BfV hatte nach meiner Kenntnis bereits im Zusammenhang mit dem Regierungsumzug darauf hingewiesen, dass die räumliche Nähe von Botschaften aus Gründen des
Abhörschutzes problematisch ist. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Botschaften in einer deutlichen Distanz zu den Kerngebäuden von Bundesregierung und
Bundestag angesiedelt werden.“1511
Im BMI als übergeordnete Behörde von BSI und BfV wurden die jeweils in diesem Bereich gewonnenen
Erkenntnisse zusammengeführt. So wurde beispielsweise der damalige Bundesminister des Innern Otto
Schily mit Vorlage vom 11. Mai 2001 über die „Abhörrisiken für Politik und Verwaltung im Regierungsviertel Berlin-Mitte“ unterrichtet.1512 Eine der wesentlichen Aussagen der Vorlage bestand in der Feststellung,
dass die Vertraulichkeit des „nicht-öffentlichen Regierungshandelns“ seinerzeit aufgrund einer Vielzahl mobilfunkgestützter Kommunikationswege gefährdet sei.1513 Eine Ursache dafür wurde in der geringen Sensibilität hinsichtlich der von „Lauschangriffen“ ausgehenden Gefahren bei den zuständigen Organisationseinheiten gesehen. Daneben sei bei der Ausstattung mit Kommunikationstechnik dem Bedienkomfort Vorrang
vor der Gewährleistung der Vertraulichkeit eingeräumt worden.1514 Der Vorlage beigefügt war eine Sachdarstellung der Zentralstelle für Information und Kommunikation des Bundesgrenzschutzes (ZSIuK BGS; heute
Bundespolizei) vom 7. Mai 2001 mit dem Titel „Erfordernis einer neuen Bedrohungsanalyse BerlinMitte“.1515 Darin heißt es bereits:
„Die Gefahr im neuen Machtzentrum Berlins besteht darin, dass geeignete Zielobjekte
(Ministerien, Parteizentralen, Hotels, Zentralen der Wirtschaft) und hochprofessionelle potenzielle Angreifer auf engstem Raum vereint sind. Diverse Antennenanlagen
auf Botschaften, die sichtbar und z.T. vertarnt montiert sind, indizieren dortige Anstrengungen, Informationen aus dem Äther abzufangen. Dies ist kein neuer Umstand.
Allerdings erfordert der Aufwuchs drahtloser Kommunikationsmittel in der Empfangsreichweite potenzieller Angreifer eine neue Bewertung der realen Bedrohung.“1516
Weiter wird festgestellt:

1511)
1512)
1513)
1514)
1515)
1516)

Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 96.
Vorlage für den Bundesminister des Innern vom 11. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 9 ff. (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage für den Bundesminister des Innern vom 11. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 9 (10) (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage für den Bundesminister des Innern vom 11. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 9 (10) (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage für den Bundesminister des Innern vom 11. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 9 (VS-NfD - insoweit offen), Sachdarstellung
ZSIuK BGS vom 7. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 20 ff. (VS-NfD - insoweit offen).
Sachdarstellung ZSIuK BGS vom 7. Mai 2001, MAT A BMI-6c, Bl. 20 (VS-NfD - insoweit offen).

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