Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 359 –

Drucksache 18/12850

Am 1. Juli 2013 schickte das BSI per E-Mail weitere Anfragen an die Unternehmen Deutsche Telekom AG
und Verizon.1407 Verizon antwortete darauf auszugsweise wie folgt:
„ln Beantwortung ihrer Frage ‚Haben Sie bzw. die Verizon weitergehende Informationen zu entsprechenden Gefährdungen oder Aktivitäten in denen von Ihnen betreuten
Regierungsnetzen?‘ kann ich ihnen schließlich mitteilen, dass der Verizon Deutschland GmbH keine solche weitergehenden Informationen vorliegen.“1408
Am 2. Juli 2013 folgte ein Bericht des BSI an das BMI zum Thema Sicherheit der elektronischen Kommunikationsnetze in Deutschland. Darin wird umfassend auf den Aufbau der Netze in Deutschland, technische
Angriffsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Abwehr und die entsprechenden Aktivitäten der Bundesregierung
eingegangen.1409
Die Frage, ob dem BSI konkrete Hinweise auf eine Verwicklung der für die Kommunikation des Bundes
relevanten Unternehmen mit den Nachrichtendiensten der Five Eyes vorgelegen hätten, hat der Zeuge Könen
verneint.1410 Ihm zufolge seien die Deutsche Telekom AG, Verizon und DE-CIX schriftlich gefragt worden,
ob ihnen selber „Erkenntnisse dazu vorliegen, dass solche Zugriffe auf Daten stattfinden oder dass es Wege
gibt, diese Zugriffe in irgendeiner Form zu ermöglichen, oder sonstige Vereinbarungen bestehen zur Ausleitung solcher Daten“.1411 Der Zeuge Könen hat in seiner Vernehmung dazu betont:
„Alle Unternehmen haben darauf klar geantwortet, dass dies nicht der Fall sei.“1412
Am 21. August 2013 führte das BSI eine Netzrevision durch. Eine solche kann jederzeit unangekündigt
durchgeführt werden.1413 In einem Vermerk des BMI heißt es, das BSI habe die „vertraglich vereinbarte
Revisionsmöglichkeit im Bundesverwaltungsnetz (BVN, Betreiber Verizon) wahr[genommen]“.1414 Die
Bundesregierung erklärte im September 2013:
„In Reaktion auf die Veröffentlichung im Magazin ‚DER SPIEGEL‘ im Juni 2013 hat
das Bundesministerium des Innern das BSI um Prüfung für das in seine Zuständigkeit
fallende Regierungsnetz sowie den VS-Bereich aufgefordert. Hierbei ergaben sich
keine sicherheitskritischen Hinweise.“1415
Ferner hat der Zeuge Könen auf die Frage, ob durch die Kooperation mit Verizon auf das IVBB von außen
zugegriffen werden könne, geantwortet:
„Nein. […] Da sämtliche Daten des IVBB in dem Moment, wenn sie durch den Provider Verizon transportiert sind, verschlüsselt sind, ist auf die Inhalte der Daten kein
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Antwort der DTAG vom 2. Juli 2013, MAT A BMI 1/8a_2, Bl. 396 ff.; Antwort von Verizon vom 2. Juli 2013, MAT A BMI 1/8a_2,
Bl. 277 ff.
Antwort von Verizon vom 2. Juli 2013, MAT A BMI 1/8a_2, Bl. 277 (278).
Bericht vom 2. Juli 2013, MAT A BMI-1/8a_2, Bl. 301 ff.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 35.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 35.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 35.
Interne E-Mail des BSI vom 30. August 2013, MAT A BSI-1/6a_3, Bl. 258 (259).
Vorlage für den Bundesinnenminister vom 12. Februar 2014, MAT A BMI-3/7e, Bl. 423 (424) (VS-NfD – insoweit offen).
Antwort der Bundesregierung vom 25. September 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/14797, S. 4;
Antwort auf Frage 8.

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