Drucksache 18/12850

– 1850 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

Beweisbeschluss

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

Z-110

419

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
KAdm Hans-Christian Luther als Zeuge.

09.10.2015

Z-111

433

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
J. S. als Zeuge.

04.11.2015

MAT A Z-111/1

Z-112

441

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
A. Sch. als Zeuge.

20.11.2015

MAT A Z-112
MAT A Z-112/1

445

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), indem im gestuften Verfahren
zunächst das Bundesministerium des Innern gemäß § 18
Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG ersucht wird, die Personen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu benennen, die die AG XKeyscore oder
ihre Nachfolgeeinheit im Untersuchungszeitraum geleitet haben - mit der Bitte um Beantwortung bis 10. Dezember 2015, und sodann durch die Vernehmung der benannten Personen als Zeugin oder Zeuge. Zudem wird
die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um
Amtshilfe durch Angabe aller von der oder dem Benannten während des Untersuchungszeitraums im BfV geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern.

27.11.2015

MAT A Z-113

Z-114

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Frau
Monika Genkova als Zeugin.

in Sitzung
beschlossen

MAT A Z-114/1

Z-115

462

Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Folker Berfuß als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe
durch Angabe aller von dem Zeugen während des Untersuchungszeitraums im BfV wahrgenommenen Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum
07.03.2016.

19.02.2016

MAT A Z-115

Z-116

463

Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
André Treuenfels als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe
durch Angabe aller von dem Zeugen während des Untersuchungszeitraums im BfV wahrgenommenen Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum
07.03.2016.

19.02.2016

MAT A Z-116
MAT A Z-116/1

Z-117

464

Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-

19.02.2016

MAT A Z-117
MAT A Z-117/1

Z-113

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