Drucksache 18/12850
– 1850 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
Beweisbeschluss
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Datum des
Beweisbeschlusses
Z-110
419
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
KAdm Hans-Christian Luther als Zeuge.
09.10.2015
Z-111
433
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
J. S. als Zeuge.
04.11.2015
MAT A Z-111/1
Z-112
441
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
A. Sch. als Zeuge.
20.11.2015
MAT A Z-112
MAT A Z-112/1
445
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), indem im gestuften Verfahren
zunächst das Bundesministerium des Innern gemäß § 18
Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG ersucht wird, die Personen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu benennen, die die AG XKeyscore oder
ihre Nachfolgeeinheit im Untersuchungszeitraum geleitet haben - mit der Bitte um Beantwortung bis 10. Dezember 2015, und sodann durch die Vernehmung der benannten Personen als Zeugin oder Zeuge. Zudem wird
die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um
Amtshilfe durch Angabe aller von der oder dem Benannten während des Untersuchungszeitraums im BfV geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern.
27.11.2015
MAT A Z-113
Z-114
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Frau
Monika Genkova als Zeugin.
in Sitzung
beschlossen
MAT A Z-114/1
Z-115
462
Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Folker Berfuß als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe
durch Angabe aller von dem Zeugen während des Untersuchungszeitraums im BfV wahrgenommenen Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum
07.03.2016.
19.02.2016
MAT A Z-115
Z-116
463
Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
André Treuenfels als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe
durch Angabe aller von dem Zeugen während des Untersuchungszeitraums im BfV wahrgenommenen Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum
07.03.2016.
19.02.2016
MAT A Z-116
MAT A Z-116/1
Z-117
464
Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es
wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauf-
19.02.2016
MAT A Z-117
MAT A Z-117/1
Z-113