Drucksache 18/12850

– 1848 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

Z-89

369

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Dr. Thomas Kurz als Zeuge.

21.05.2015

Z-90

370

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Guido Müller als Zeuge.

21.05.2015

Z-91

371

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Hans Vorbeck als Zeuge.

21.05.2015

Z-93

380

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Michael Capellas als Zeuge.

05.06.2015

Z-94

390

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch die Vernehmung von
Herrn A. N. als Zeuge.

01.07.2015

Z-95

391

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch die Vernehmung von
Herrn G. S. als Zeuge.

01.07.2015

Z-96

392

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch die Vernehmung von
Herrn H. K. als Zeuge.

01.07.2015

Z-98

405

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch die Vernehmung von
Frau LRD’in Renate Leistner-Rocca als Zeugin.

17.09.2015

Z-99

406

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) im gestuften Verfahren zunächst durch das Ersuchen um Benennung der Person
aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, in deren Dienstzeit als Leiter der zuständigen Arbeitseinheit
das Ende der „Hauptstelle für Befragungswesen“ fällt,
das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt –
mit der Bitte um Beantwortung bis 25.09.2015 und sodann durch die Vernehmung der benannten Person als
Zeugin oder Zeuge.

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

MAT A Z-95

18.09.2015

MAT A Z-99

18.09.2015

MAT A Z-100

Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das
Ersuchen um Amtshilfe durch Angabe aller von der oder
dem Benannten während des Untersuchungszeitraums
im BND geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt.

Z-100

407

Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum gesamten
Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch das Ersuchen um Benennung der Personen aus dem Bereich des
Bundesnachrichtendienstes, die die Aufgabe des Leiters
der für die „Hauptstelle für Befragungswesen“ zuständigen Arbeitseinheit – außer der Person, die diese Stelle
als letzte innehatte – im Untersuchungszeitraum wahrgenommen haben, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das
Bundeskanzleramt – mit der Bitte um Beantwortung bis

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