Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1845 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
18.12.2014
MAT A Z-67
suchungszeitraums im BSI wahrgenommenen Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern.
Z-67
276
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
A. S. als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen von Amtshilfe durch Angabe aller von dem Zeugen während des Untersuchungszeitraums im BND geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß § 18. Abs. 4
PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG mit der
Bitte um Beantwortung bis zum 05.01.2014 gerichtet
wird an das Bundeskanzleramt.
Z-68
277
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
H. als Zeuge.
18.12.2014
Z-69
278
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
A. als Zeuge.
18.12.2014
Z-70
279
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
L. als Zeuge.
18.12.2014
Z-71
280
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Dr. K. als Zeuge.
18.12.2014
281
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) im gestuften Verfahren zunächst durch das Ersuchen um Benennung der Person
aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, die
während der oder gegebenenfalls während des überwiegenden Teils der Laufzeit für das in der Ausschusssitzung am 04.12.2014 erstmals angesprochenen Projekts
kabelgestützter Datenerfassung technisch leitend verantwortlich war, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt – mit der Bitte um Beantwortung bis
05. Januar 2015 und sodann durch die Vernehmung der
benannten Person als Zeugin oder Zeuge. Zudem wird
die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um
Amtshilfe durch Angabe aller von der oder dem Benannten während des Untersuchungszeitraums im BND geführten Stellenkürzel und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt.
18.12.2014
MAT A Z-72
282
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) im gestuften Verfahren zunächst durch das Ersuchen um Benennung der Person
aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, die
während der oder gegebenenfalls während des überwiegenden Teils der Laufzeit des in der Ausschusssitzung
am 04.12.2014 erstmals angesprochenen Projekts kabelgestützter Datenerfassung die BND-Dienststelle Rheinhausen geleitet hat, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in
Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das
18.12.2014
MAT A Z-73
Z-72
Z-73