Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1841 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen Apple
Nachrichtendiensten der Staaten der sog. „Five Eyes“
gegebenenfalls Daten seiner in Deutschland ansässigen
Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,
2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Apple verschafft, diese beeinflusst oder verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf Daten
der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens Apple durch Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ oder von ihnen
beauftragte Unternehmen möglich ist.
3. in welcher Art und Weise Apple sicherstellt, dass in
Deutschland ansässige Nutzerinnen und Nutzer vor einem unberechtigten Zugriff auf ihre im Zusammenhang
mit der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens Apple gespeicherten Daten durch
Nachrichtendienste oder sonstige Stellen geschützt werden.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des Chief
Executive Officers des Unternehmens Zynga Mark
Pincus als Zeugen, insbesondere zu den Fragen
1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen Zynga
Nachrichtendiensten der Staaten der sog. „Five Eyes“
gegebenenfalls Daten seiner in Deutschland ansässigen
Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,

Z-36

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2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Zynga verschafft, diese beeinflusst oder verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf Daten
der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens Zynga durch Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ oder von ihnen
beauftragte Unternehmen möglich ist.

16.05.2014

3. in welcher Art und Weise Zynga sicherstellt, dass in
Deutschland ansässige Nutzerinnen und Nutzer vor einem unberechtigten Zugriff auf ihre im Zusammenhang
mit der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
des Unternehmens Zynga gespeicherten Daten durch
Nachrichtendienste oder sonstige Stellen geschützt werden.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des Chief
Executive Officers des Unternehmens Twitter Dick Costolo als Zeugen, insbesondere zu den Fragen

Z-37

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1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen Twitter Nachrichtendiensten der Staaten der sog. „Five Eyes“
gegebenenfalls Daten seiner in Deutschland ansässigen
Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,
2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Twitter verschafft, diese beeinflusst oder verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf Daten
der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und Dienst-

16.05.2014

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

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