Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1839 –
Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Datum des
Beweisbeschlusses
Z-22
97
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843), durch
Vernehmung von Herrn Michael Hange als Zeuge.
02.05.2014
Z-23
98
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843), durch
Vernehmung von Herrn Dr. Udo Helmbrecht als Zeuge.
02.05.2014
Z-24
99
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843), durch
Vernehmung von Herrn Heinz Fromm als Zeuge.
02.05.2014
Z-25
100
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843), durch
Vernehmung von Herrn Jochen Homann als Zeuge.
02.05.2014
Z-26
101
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843), durch
Vernehmung von Herrn Matthias Kurth als Zeuge.
02.05.2014
Z-27
102
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843), durch Vernehmung von
Frau Andrea Voßhoff als Zeugin.
02.05.2014
Z-28
103
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843), durch Vernehmung von
Herrn Peter Schaar als Zeuge.
02.05.2014
Z-29
112 neu
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Thomas
Drake als Zeuge.
16.05.2014
Z-30
113 neu
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Thomas
Andrew Blake als Zeuge.
16.05.2014
Z-31
114 neu
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von J. Kirk Wiebe
als Zeuge.
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
MAT A Z-24/1
Aufgehoben
16.05.2014
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843), durch Vernehmung des
Chairman and Chief Executive Officer des Unternehmens Facebook Mark Zuckerberg als Zeugen, insbesondere zu den Fragen,
Z-32
118
1. in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und
auf welchen Rechtsgrundlagen das Unternehmen Facebook Nachrichtendiensten der Staaten der sog. „Five
Eyes“ gegebenenfalls Daten seiner in Deutschland ansässigen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stellt,
2. ob Erkenntnisse darüber vorliegen, dass Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ sich Zugriff auf
IT-Systeme, Server oder Softwareprogramme des Unternehmens Facebook verschafft, diese beeinflusst oder
verändert haben, so dass ein unmittelbarer Zugriff auf
Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Produkten und
Dienstleistungen des Unternehmens Facebook durch
Nachrichtendienste der Staaten der sog. „Five Eyes“
oder von ihnen beauftragte Unternehmen möglich ist,
16.05.2014
MAT-A Z-32