Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1833 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
17.06.2016
MAT A SV-14/1
MAT A SV-14/2
30.06.2016
MAT A SV-15/1
MAT A SV-15/2
MAT A SV-15/3
30.06.2016
MAT A SV-16/1
MAT A SV-16/2
den Regelbetrieb zu beeinflussen bzw. zu beeinträchtigen und welche Schutzmaßnahmen existieren ggf. gegen
solche Manipulationen?
Es wird um Übermittlung einer schriftlichen Ausarbeitung bis zum 30.09.2016 gebeten.
Zu Sachverständigen werden Kay Rechthien und
Prof Dr. Gabi Dreo Rodosek bestimmt.
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Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843, 18/8683) durch Einholung eines Sachverständigengutachtens gemäß § 28 PUAG
zum Thema Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von
– ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Fragen: Welche Daten sind dafür geeignet, unter den jeweils im Untersuchungszeitraum gegebenen technischen Möglichkeiten Personen in Regionen zu lokalisieren, in denen
Tötungen mittels Drohnen stattfanden bzw. stattfinden.
Wie unterscheiden sich diese technischen Gegebenheiten ggf. von den Bedingungen in Deutschland? Welche
technischen Methoden wurden bzw. werden für die Lokalisierung von Personen beim Einsatz militärischer
Drohnen von US-Stellen benutzt? Es wird um Übermittlung einer schriftlichen Ausarbeitung bis zum
15.09.2016 gebeten. Zum Sachverständigen wird Prof.
Dr. Hannes Federrath bestimmt.
Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen:
Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum gesamten
Untersuchungsauftrag (Drucksachen 18/843 und
18/8683) durch Anhörung von Sachverständigen zur
parlamentarischen, öffentlichen und wissenschaftlichen
Debatte in den USA zu den Fragen der Tätigkeit der USNachrichtendienste, deren parlamentarischer Kontrolle
und des Schutzes der Privatheit seit den Enthüllungen
von Edward Snowden, insbesondere zu relevanten Änderungen der Rechtslage mit Blick auf
- die Ermächtigungen zur Erhebung, Speicherung auf
Vorrat und Weitergabe von Daten aus und über Telekommunikationsvorgänge und Internetnutzung und
SV-15
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- den Schutz vor der Erhebung, Speicherung auf Vorrat
und Weitergabe von Daten aus und über Telekommunikationsvorgängen und Internetnutzung und deren Bewertung aus Sicht in den USA aktiver Nichtregierungsorganisationen. Die Anhörung soll am 8. September
2016 erfolgen.
Zu Sachverständigen werden bestellt
Marc Rotenberg
Morton M. Halperin
Ashley Gorsky
Chris Soghoian
Amie Stepanovich
Um Vorlage eines schriftlichen Statements bis 05. September 2016 wird gebeten.
Der 1. Untersuchungsausschuss möge beschließen:
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Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum gesamten
Untersuchungsauftrag (Drucksachen 18/843 und
18/8683) durch Anhörung von Sachverständigen zur
parlamentarischen, öffentlichen und wissenschaftlichen
Debatte in den USA zu den Fragen der Tätigkeit der USNachrichtendienste, deren parlamentarischer Kontrolle
und des Schutzes der Privatheit seit den Enthüllungen