Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1823 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

11.06.2015

NW-1 - für erledigt erklärt
(56. Sitzung)

02.07.2015

MAT A NW-2/1
MAT A NW-2/2a-c

dienste der Staaten der sog. „Five Eyes“ oder durch Unternehmen in ihrem Auftrag, soweit Kommunikationsvorgänge von, nach und in Deutschland betroffen sind,
2. zu Art und Ausmaß derartiger Maßnahmen, soweit in
Deutschland ansässige Wirtschaftsunternehmen betroffen sind,
3. zu Art und Ausmaß einer Erfassung und Auswertung
von Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte, soweit Mitglieder der Bundesregierung, Bedienstete des Bundes, Mitglieder des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland betroffen sind,
4. zu etwaigen Rechtsgrundlagen für derartige Maßnahmen,
5. zur Nutzung diplomatischer Vertretungen in Deutschland für derartige Maßnahmen,
6. zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten, die aus in Nr. 1 bis 3 genannten Maßnahmen stammen, an deutsche Stellen weitergegeben wurden und ob
diese dafür Gegenleistungen erbracht haben,
7. zur Frage, welche nachrichtendienstliche Priorität
Deutschland und deutsche Regierungsstellen für Neuseeland als Aufklärungsziele haben und wer diese Priorisierung anhand welcher Kriterien vornimmt.

NW-1

378

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die die Fragestellungen der Abschnitte I. (insb. Ziff. 14.) und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und die beim Verwaltungsgericht Köln
entstanden oder dort in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, soweit sie Gegenstand der am
27. Mai 2015 abgewiesenen Klage von Faisal bin Ali
Jaber, Ahmed Saeed Abdallah bin Ali Jaber und Khaled
Mohmed Naser bin Ali Jaber gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, waren oder diese betreffen, im Wege des Ersuchens um Amtshilfe gemäß § 18 Abs. 4 PUAG i. V. m.
Art. 44 Abs. 3 GG über die Staatskanzlei des Landes
Nordrhein Westfalen bei der zuständigen obersten Landesbehörde mit der Bitte um Übermittlung an den Untersuchungsausschuss.
Es wird Beweis erhoben zu Abschnitt II. Nr. 14, 16 und
17 des Untersuchungsauftrages (BT Drs.18/843) durch
Beiziehung

NW-2

387

der gerichtlichen Prozessakten in dem Verfahren Faisal
bin Ali Jaber, Ahmed Saeed Abdallah bin Ali Jaber und
Khaled Mohmed Naser bin Ali Jaber gegen die Bundesrepublik Deutschland
– Aktenzeichen: 3 K 5625/14 – im Wege des Ersuchens
um Rechtshilfe gemäß § 18 Abs. 4 PUAG i. V. m.
Art. 44 Abs. 3 GG bei der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln mit der Bitte um Übermittlung an den Untersuchungsausschuss.
Das Sekretariat des Untersuchungsausschusses wird gebeten, die auf folgenden Webseiten

Sek-1

57

https://www.freesnowden.is/category/revealeddocuments/index.html
https://www.aclu.org/nsa-documents-search
www.buggedplanet.info

10.04.2014

MAT A Sek-1a-c

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