Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

MAD-7

– 1821 –

Drucksache 18/12850
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

174

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
Präsidenten und Ständige Vertreter des Präsidenten sowie sämtlicher Sprechzettel für Präsidenten und Ständige Vertreter des Präsidenten für Präsidentenrunden,
nachrichtendienstliche Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des
Untersuchungsauftrages betreffen und bei dem Militärischen Abschirmdienst seit dem 1.1.2001 entstanden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
der Verteidigung.

03.07.2014

MAT A MAD-7/1a-d
MAT A MAD-7/2
MAT A MAD-7/3

25.09.2014

MAT A MAD-8

29.01.2015

MAT A MAD-9/1
MAT A MAD-9/2

09.06.2016

MAT A MAD-10

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
MAD-8

208

http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die beim Militärischen Abschirmdienst im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder

MAD-9

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2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben,
die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum im Organisationsbereich des Militärischen Abschirmdienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.

MAD-10

500

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf

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